Die Förderung der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Behandlung, Pflege, Betreuung und Beratung von alten, gebrechlichen und/oder kranken Menschen. Dies geschieht vor allem durch Unterhaltung und Betrieb einer oder mehrerer Diakoniestationen. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung, die in Erfüllung des kirchlich-diakonischen Auftrags Menschen versorgt und seelsorgerlich betreut. Ihre Aufgabe ist die Erbringung von Diensten der Kranken-, Alten- und Familienpflege einschließlich damit zusammenhängender familienunterstützender Versorgungsleistungen. Dazu gehören auch Entlastungsleistungen, die Schulung und Beratung von Angehörigen, Mitarbeitenden, ehrenamtlichen, die organisierte Pflegeberatung, Angebote, die die soziale Gemeinschaft stärken und fördern und weitere Tätigkeiten im Betreuungsbereich sowie des Wohlfahrtswesens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stefan Schmitz
Dorsten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Martina Pollert
Essen
Prokurist(in)
Thorsten Reinhardt
Witten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 11.09.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.11.2000.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 4. Juli 1996.
Die Gesellschafterversammlung hat am 15. Juli 2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 400.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 204.516,75 um EUR 104.083,25 auf EUR 308.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 5 zu ändern, sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt zu ändern und neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.12.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 6 (Stammkapital) zu ändern und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2020 beschlossen, den Gegenstand der Gesellschaft zu ändern, das Stammkapital von 308.600,00 EUR um 3.800,00 EUR auf 312.400,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen..
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführung ist kraft Gesellschaftsvertrag ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung dieser Regelung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 37.600,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Gesellschafter ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I)).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.