Handelsregister · VR 240328
Chronologischer Auszug
Diakoniestation "Südlicher Kraichgau" e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Diakoniestation "Südlicher Kraichgau" e.V. b) Sulzfeld | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Mitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss, vertreten. Die Verfügung über Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen im Betrag von mehr als 2.500,00 EUR, der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken mit Ausnahme des Erwerbs und die Veräußerung von Kraftfahrzeugen obliegt der Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: Fränkle, Jürgen, Pfarrer, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Klarowetz, Ernst-Jürgen, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Mitglied: Feßenbecker, Matthias, Kürnbach, *XX.XX.XXXX Mitglied: Hötzer, Ursula, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Mitglied: Geisel, Volker, Zaisenhausen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.03.1998 in der Neufassung vom 08.03.2006. | a) 27.06.2014 Trost b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 13.05.1998 |
| 2 | b) Bestellt als Mitglied: Bär, Werner, Zaisenhausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Schölch, Roland, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Klarowetz, Ernst-Jürgen, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Mitglied: Geisel, Volker, Zaisenhausen, *XX.XX.XXXX | a) 28.06.2017 Neber | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Mitgliedern. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei einer der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss, vertreten. Die Verfügung über Vermögenswerte und das Eingehen von Verpflichtungen im Betrag von mehr als 5.000,00 EUR, der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken mit Ausnahme des Erwerbs und die Veräußerung von Kraftfahrzeugen obliegt der Mitgliederversammlung. b) Bisher stellvertretender Vorsitzender, nunmehr bestellt als Vorsitzender: Schölch, Roland, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Bisher Mitglied, nunmehr bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Feßenbecker, Matthias, Kürnbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Mitglied: Hanselle, Sabine, Kürnbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Mitglied: Feßenbecker, Matthias, Kürnbach, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Schölch, Roland, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzender: Fränkle, Jürgen, Pfarrer, Sulzfeld, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2020 und vom 30.06.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.10.2021 Heckmann b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 15-20 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.