Handelsregister · HRB 57131

Chronologischer Auszug

Diakonie Michaelshoven Kinder- und Jugendhilfen gGmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Jugend - und Behindertenhilfe
Michaelshoven gGmbH

b)
Köln

c)
1.die Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Erziehungshilfe und der
Hilfen für Menschen mit einer Behinderung,
der Qualifikation und Bildung sowie der
selbstlosen Unterstüztung des in § 53
Abgabenordnung (AO) genannten
Personenkreises auf diakonischer
Grundlage.
2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist
die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu
allen Menschen wie sie im Alten und Neuen
Testament überliefert ist und in der
Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das
Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der
hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden, sie
zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen
Möglichkeiten eigenverantwortlich zu
handeln.
Das Handeln der Mitarbeiter der
Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen
diakonischen Leitsatz "Dem Menschen
zugewandt" wider. Die Mitarbeiter sollen
einer Kirche angehören, die Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland (ACK) ist; leitende Mitarbeiter
sollen evangelischen
Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus
diesem Absatz können nur die Gesellschaft
und die Gesellschafter geltend machen,
eine anderweitige Rechtswirkung besteht
nicht.
3. Zur Sicherstellung des Zeckes betreibt
das Unternehmen Wohn- und
Pflegeinrichtungen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe und ambulante
Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung
und Arbeitstherapie, der
Körperbehindertenfürsorge sowie
Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie Integrationsbetriebe.
Unternehmensgegenstand ist weiterhin die
Aus- und Weiterbildung.
4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und
trägt Sorge für die Erfüllung der
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei
dem Verein. Der Verein ist Mitglied des als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland und dadurch zugleich
dem Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland angeschlossen. Die
Gesellschaft wird zu gleicher Zeit in keinem
anderen Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege Mitglied. Sie wird in ihrer
Innen- und Außendarstellung an zentraler
Stelle stets den Namen und das Logo des
Diakonie Michaelshoven e.V. mitführen,
solange diakonische Organisationen
zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich
die Geschäftsanteile halten.
5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schmidt, Wolfgang Heinz, Köln, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Herbst, Ute, Köln, *XX.XX.XXXX
Potthast, Günther, Köln, *XX.XX.XXXX
Pulskamp, Thorsten Rudolf Josef, Bornheim,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2005
a)
10.02.2006
Maintzer

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
9 ff. Sdb.;
Beschluss Bl. 6 ff. Sdb.
2c)
1.die Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Erziehungshilfe und der
Hilfen für Menschen mit einer Behinderung,
der Qualifikation und Bildung sowie der
selbstlosen Unterstüztung des in § 53
Abgabenordnung (AO) genannten
Personenkreises auf diakonischer
Grundlage.
2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist
die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu
allen Menschen wie sie im Alten und Neuen
Testament überliefert ist und in der
Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das
Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der
hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden, sie
zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen
Möglichkeiten eigenverantwortlich zu
handeln.
Das Handeln der Mitarbeiter der
Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen
diakonischen Leitsatz "Mit Menschen
Perspektiven schaffen" wider. Die
Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören,
die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
ist; Mitglieder der Organe und leitende
Mitarbeiter sollen evangelischen
Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus
diesem Absatz können nur die Gesellschaft
und die Gesellschafter geltend machen,
eine anderweitige Rechtswirkung besteht
nicht.
3. Zur Sicherstellung des Zeckes betreibt
das Unternehmen Wohn- und
Pflegeinrichtungen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe und ambulante
Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung
und Arbeitstherapie, der
Körperbehindertenfürsorge sowie
Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie Integrationsbetriebe.
Unternehmensgegenstand ist weiterhin die
Aus- und Weiterbildung.
4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und
trägt Sorge für die Erfüllung der
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei
dem Verein, der Mitglied des als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist
Mitglied des als Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland und dadurch zugleich
dem Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie
wird in ihrer Innen- und Außendarstellung
an zentraler Stelle stets den Namen und
das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V.
mitführen, solange diakonische
Organisationen zusammen direkt oder
indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile
halten.
5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2006
beschlossen,
§ 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) Ziffer 2 und
Ziffer 4,
§ 5 (Stammkapital, Stammeinlagen, Wettbewerbsverbot) Ziffer
2,
§ 8 (Geschäftsführung und Vertretung) Ziffer 2,
§ 12 (Aufgaben des Aufsichtsratsf) Ziffer 1,
§ 13 (Gesellschafterversammlung) Ziffer 3 und Ziffer 4,
§ 14 (Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung) Ziffer
2,
§ 18 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der
Gesellschaft) bzgl. Ergänzung um Ziffer 3 und
§ 19 (Schlussbestimmungen) Ziffer 4 zu ändern.
a)
30.08.2006
Reimann
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 33 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 27 ff.
Sonderband
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Pfarrer-te-Reh-Str. 2, 50999 Köln
a)
29.10.2010
Graeske
4b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Sürther Straße 171, 50999 Köln
c)
die Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Erziehungshilfe und der
Hilfen für Menschen mit einer Behinderung,
der Qualifikation und Bildung sowie der
selbstlosen Unterstützung des in § 53
Abgabenordnung (AO) genannten
Personenkreises auf diakonischer
Grundlage.
2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist
die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu
allen Menschen wie sie im Alten und Neuen
Testament überliefert ist und in der
Evangelischen Kirche bezeugt wird.
Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der
hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden und
sie zu befähigen im Rahmen ihrer
individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln.
Das Handeln der Mitarbeiter der
Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen
diakonischen Leitsatz "Mit Menschen
Perspektiven schaffen" wider. Die
Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören,
die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
ist; Mitglieder der Organe und leitende
Mitarbeiter sollen evangelischen
Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus
diesem Absatz können nur die Gesellschaft
und die Gesellschafter geltend machen,
eine anderweitige Rechtswirkung besteht
nicht.
3. Zur Sicherstellung des Zweckes betreibt
das Unternehmen Wohn- und
Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante
Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung
und Arbeitstherapie, der
Körperbehindertenfürsorge sowie
Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie Integrationsbetriebe.
Unternehmensgegenstand ist weiterhin die
Aus- und Weiterbildung.
4. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und
trägt Sorge für die Erfüllung der
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei
dem Verein, der Mitglied des als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist
Mitglied des als Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland und dadurch zugleich
dem Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie
wird in ihrer Innen- und Außendarstellung
an zentraler Stelle stets den Namen und
das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V.
mitführen, solange diakonische
Organisationen zusammen direkt oder
indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile
halten.
5. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.10.2010
beschlossen,
den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen,
insbesondere
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
a)
04.11.2010
Walterscheidt
5b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Pfarrer-te-Reh-Straße 2, 50999 Köln
a)
23.12.2010
Graeske
6a)
Kinder und Familienhilfen Michaelshoven
gGmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma,
Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
02.12.2011
Walterscheidt
7Prokura erloschen:
Herbst, Ute, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
06.01.2012
Raschke
8Prokura erloschen:
Potthast, Günther, Köln, *XX.XX.XXXX

Einzelprokura:
Graf, Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert; nunmehr
Einzelprokura:
Pulskamp, Thorsten Rudolf Josef, Bornheim,
*XX.XX.XXXX
a)
20.04.2020
Raschke
9Prokura erloschen:
Graf, Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2021
Acker
10a)
Diakonie Michaelshoven Kinder- und
Jugendhilfen gGmbH

b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Pfarrer-te-Reh-Straße 1, 50999 Köln

c)
1. Der Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe,
der der Erziehung, der Volks- und
Berufsbildung und der Hilfen für Menschen
mit Behinderung sowie der selbstlosen
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreis auf
diakonischer Grundlage.
2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist
die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu
allen Menschen wie sie im Alten und Neuen
Testament überliefert ist und in der
Evangelischen Kirche bezeugt wird.
Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der
hilfsbedürftigen Menschen auf
Selbstbestimmung gerecht zu werden und
sie zu befähigen im Rahmen ihrer
individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln.
Das Handeln der Mitarbeiter der
Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen
diakonischen Leitsatz ,,Mit Menschen
Perspektiven schaffen'' wider. Die
Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören,
die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)
ist; Mitglieder der Organe und leitende
Mitarbeiter sollen evangelischen
Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus
diesem Absatz können nur die Gesellschaft
und die Gesellschafter geltend machen,
eine anderweitige Rechtswirkung besteht
nicht.
3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben von
Wohn- und Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie ambulante Dienste, Einrichtungen
der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der
Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen
sowie Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie offene Jugendarbeit und
Übermittagsbetreuung.
4.Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt
die Gesellschaft auch durch planmäßiges
Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit
ihrem Gesellschafter Diakonie
Michaelshoven e.V. und allen
Gesellschaften, an denen der
Gesellschafter Diakonie Michaelshoven
e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der
rechtsfähigen Stiftung einfach helfen.
5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne
des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen,
soweit sie die Aufgaben nicht selbst
wahrnimmt.
6.Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaelshoven e.V., Köln, und
trägt Sorge für die Erfüllung der
Voraussetzungen einer Mitgliedschaft bei
dem Verein, der Mitglied des als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonischen Werkes der Evangelischen
Kirche im Rheinland ist. Die Gesellschaft ist
Mitglied des als Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-
Lippe und dadurch zugleich dem
Diakonischen Werk der Evangelischen
Kirche in Deutschland angeschlossen. Sie
wird in ihrer Innen- und Außendarstellung
an zentraler Stelle stets den Namen und
das Logo des Diakonie Michaelshoven e.V.
mitführen, solange diakonische
Organisationen zusammen direkt oder
indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile
halten.
7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert
die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen, insbesondere wurden § 1 (Firma, Sitz) und § 2
(Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 9
(Aufsichtsrat) und § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrates)
geändert.

b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 24.11.2021 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen
vom 24.11.2021 einen Teil ihres Vermögens im Wege der
Abpaltung zur Aufnahme auf die Diakonie Michaelshoven
Kindertagesstätten gGmbH mit Sitz in Köln (Amstgericht Köln
HRB 107615) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
a)
06.12.2021
Dr. Stephan
11b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Wolfgang Heinz, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Marquardt, Jörg, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
03.01.2022
Acker
12c)
1. Der Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des Wohlfahrtswesens
insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe,
der der Erziehung, der Volks- und
Berufsbildung und der Hilfen für Menschen
mit Behinderung sowie der selbstlosen
Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung
(AO) genannten Personenkreis auf
diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der
Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der
Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie
sie im Alten und Neuen Testament
überliefert ist und in der Evangelischen
Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist,
dem Anspruch der hilfsbedürftigen
Menschen auf Selbstbestimmung gerecht
zu werden und sie zu befähigen im
Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten
eigenverantwortlich zu handeln. Das
Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft
spiegelt den gemeinsamen diakonischen
Leitsatz ,,Mit Menschen Perspektiven
schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer
Kirche angehören, die Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der
Organe und leitende Mitarbeiter sollen
evangelischen Glaubensbekenntnisses
sein. Rechte aus diesem Absatz können
nur die Gesellschaft und die Gesellschafter
geltend machen, eine anderweitige
Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der
Unternehmensweck wird verwirklicht
insbesondere durch das Betreiben von
Wohn- und Pflegeeinrichtungen,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
sowie ambulante Dienste, Einrichtungen
der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der
Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen
sowie Einrichtungen der schulischen und
beruflichen Qualifikation und Forschung
sowie offene Jugendarbeit und
Übermittagsbetreuung. 4. Ihre
steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die
Gesellschaft auch durch planmäßiges
Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit
ihrem Gesellschafter Diakonie
Michaelshoven e.V. und allen
Gesellschaften, an denen der
Gesellschafter Diakonie Michaelshoven
e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der
rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie
die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6.
Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des
Diakonie Michaclshoven e. V., Köln, und ist
Mitglied des als Werk der Kirche und als
Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege anerkannten
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen
Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch
zugleich dem Bundesspitzenverband
Diakonie Deutschland - Evangelisches
Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
(EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer
Innen - und Außendarstellung an zentraler
Stelle stets den Namen und das Logo des
Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen,
solange diakonische Organisationen
zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich
die Geschäftsanteile halten. 7. Die
Gesellschaft ermöglicht und fördert die
ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden
Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen
Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt
werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und
Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Ferne wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst.
a)
29.01.2024
Dr. Stephan

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.