Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 22 .09.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit), 2 (Zweck des Vereins), 3 (Selbstlosigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 8 (Die Mitgliederversammlung), 9 (Der Ausschuss), 11 (Rechnungsprüfung), 12 (Niederschrift über die gefassten Beschlüsse) und 13 (Anfallsberechtigung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.01.2003. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Neue Satzung Bl. 12 SB.
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 31 SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Evangelischer Diakonieverein Partenkirchen e.V. mit dem Sitz in Garmisch-Partenkirchen (Amtsgericht München VR 50224) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2018 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.04.2018 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.04.2018 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.