(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Hilfe für Behinderte, des Schutzes von Ehe und Familie und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Weiterhin ist Zweck der Gesellschaft die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). Schließlich ist Zweck der Gesellschaft die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft (Evangelisches Glaubensbekenntnis), die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die vorbezeichneten Zwecke können auch dadurch gefördert werden, dass die Gesellschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung ambulanter, teilstationärer und stationärer Behandlungs-, Betreuungs-, Bildungs-, Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen und -dienste mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben, insbesondere in den folgenden Bereichen: a) Altenhilfe b) Ambulante Sozialpsychiatrie c) Arbeits- und Ausbildungsförderung d) Bildung und Erziehung e) Durchführung von Projekten ökumenischer Diakonie f) Erholungsfürsorge g) Gefährdetenhilfe h) Jugend-, Ehe- und Lebensberatung i) Jugendhilfe j) Unterstützung von evangelischen oder ökumenischen kirchlichen, gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen, die sich im Bereich des Kirchenkreises Düsseldorf-Mettmann betätigen, wie zum Beispiel Betreuungsvereine. (3) Die Gesellschaft nimmt die Aufgaben eines regionalen Diakonischen Werkes für den Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gemäß § 6 des Kirchengesetzes über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland (Diakoniegesetz i. d. F. vom 15.01.2016) wahr. In dieser Funktion nimmt die Gesellschaft als örtlicher Wohlfahrtsverband und regionale Gliederung des Spitzenverbands der freien Wohlfahrtspflege der Evangelischen Kirche im Rheinland (Diakonisches Werk RWL) in der Regel die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen und anderen Stellen wahr und pflegt regelmäßig Kontakt zu den diakonischen Partnern vor Ort. (4) Die Einrichtungen und Dienste der Gesellschaft stehen jedem hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansehen der Person offen. (5) Die Gesellschaft wird tätig in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle gemeinnützigen Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Dagmar Regina Argow
Ratingen
Einzelprokura Prokurist(in)
Tim Jacobs
Wuppertal
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Bastian Pallmeier
Wuppertal
partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen sowie in den Gesellschaftsvertrag einen neuen § 2a (Öffnungsklausel) eingefügt. Weiterhin wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Vertretung der Gesellschaft), § 13 (Gesellschafterversammlung) und § 18 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz (2) (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 100.000,00 EUR um 47.000,00 EUR auf 147.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Altenheimbetriebs aus dem Vermögen der Evangelisches Altenheim Haus Bavier Erkrath Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Erkrath (AG Wuppertal HRB 12663) und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 10 (Vertretung der Gesellschaft) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 147.000,00 EUR um 23.400,00 EUR auf 170.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Alten- und Pflegeheim der Evang. Kirchengemeinde Homberg, Wicherheim GmbH mit dem Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf HRB 43774) und die Änderung des § 6 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 42.600,00 EUR auf 213.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung von Teilen des Vermögens (verschiedene soziale Einrichtungen) als Gesamtheit der Diakonisches Werk Evangelischer Gemeindedienst e.V. Hilden (Amtsgericht Düsseldorf VR 30114) auf die Gesellschaft beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2023 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mettmann: 31.07.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 5368 Amtsgericht Mettmann getreten. Freigegeben am 29.01.2004.
Lfd. Nr. 16 Spalte 6 b) berichtigend eingetragen.
Zu lfd. Nr. 21 Spalte 5 hinsichtlich des Wohnortes von Amts wegen berichtigt.
Formwechsel
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2012 Teile des Vermögens der Evangelisches Altenheim Haus Bavier Erkrath Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12663) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2012 mit der Alten- und Pflegeheim der Evang.Kirchengemeinde Homberg, Wichernheim GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43774) verschmolzen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2017 Teile des Vermögens (verschiedene soziale Einrichtungen) als Gesamtheit der Diakonisches Werk Evangelischer Gemeindedienst e. V. Hilden mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf (VR 30114)) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung wurde am 11.09.2017 auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Düsseldorf VR 30114) eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.