Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Behindertenhilfe, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung (AO).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Verena Bikas
Fürth
Geschäftsführer(in)
Ina Strickstrock
Fürth
Prokurist(in)
Bernd Trittenbach
Essingen
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Michael Krach
Riedering
Geschäftsführer(in)
Manuela Maria Füller
Estenfeld
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2019.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall e.V.", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart VR 570290) gemäß § 190 ff. UmwG.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: "Diak Altenhilfe gemeinnützige GmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 736039); "Diakoneo Dienste für Senioren Württemberg gGmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 728862) und "Diak Pflegezentrum Weikersheim gGmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 571834) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.