Handelsregister · HRB 730273

Chronologischer Auszug

DH Stiftung gGmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Erste DH Stiftung gGmbH

b)
St. Leon-Rot
Geschäftsanschrift:
Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot

c)
Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung der Religion, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von
Kunst und Kultur, die Förderung des Sports
und die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.

b)
Geschäftsführer:
Hopp, Daniel, Walldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018.
a)
23.04.2018
Falzone
2a)
Firma geändert; nun:
DH Stiftung GmbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Förderung von Wissenschaft und
Forschung, die Förderung der Religion, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von
Kunst und Kultur, die Förderung des Sports
und die Unterstützung von Personen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer
angewiesen sind, die Förderung von
Erziehung, Volks- und Berufsbildung und
die Förderung des Wohlfahrtswesens.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
a)
01.02.2019
Fries
3a)
Firma geändert; nun:
DH Stiftung gGmbH

c)
Gegenstand geändert; nun:
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
AO); b) die Föderung des
Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten ( §52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO); c) die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 AO.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr), Ziffer 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand
der Gesellschaft) und Ziffer 14 (Auflösung der Gesellschaft)
beschlossen.
a)
02.05.2022
Kretzler
4c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und
von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
AO); die Förderung des Wohlfahrtswesens,
insbesondere der Zwecke der amtlich
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 S.
1 Nr. 9 AO); die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53
AO.
Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft
für andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1
AO. Einzige Art der Zweckverwirklichung
der Gesellschaft ist, Mittel anderen
Körperschaften oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts für die
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
zuzuwenden. Die Zuwendung von Mitteln
an eine beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Dies ist auch dann
zulässig, wenn der steuerbegünstigte
Zweck, für den die Mittel von der
Empfängerkörperschaft verwendet werden,
nicht dem Zweck der Gesellschaft
entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft
im Rahmen des§ 58 Nr. 4 AO ihre
Arbeitskräfte anderen Personen,
Unternehmen, Einrichtungen oder einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts
für steuerbegünstigte Zwecke zur
Verfügung stellen und im Rahmen des § 58
Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer
anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaft oder einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu
steuerbegünstigten Zwecken überlassen.
a)
20.06.2022
Kretzler

b)
Nachtrag zur Eintragung
laufende Nummer 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.