Handelsregister · HRB 181819

Chronologischer Auszug

DGH Deutsche GründerHilfe gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsche HelferHilfe gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Alt-Moabit 19, 10559 Berlin

c)
Die Aufklärung, Beratung, Unterstützung, und Vernetzung von
ehrenamtlich Tätigen sowie die
Durchführung und Förderung von
Projekten und Einrichtungen der
Jugend- und Altenhilfe sowie der
Wohlfahrtspflege. Des Weiteren
unterstützt und fördert die Gesellschaft hilfsbedürftige Personen
sowie Angebote der sozialen, politischen, schulischen und beruflichen Bildung.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die a)
Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b)
Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO), c) Förderung des
Wohlfahrtswesen (§ 52 Abs. 2
Nr. 9 AO), d) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Hilfe für Opfer von Straftaten (§
52 Abs. 2 Nr. 10 AO), e) Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
(§ 52 AO), f) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke (§ 52 Abs. 2
Nr. 25 AO).
Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von
Mitteln zur Förderung aller oben
genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§
58 Nr. 1 AO).
Der Satzungszweck der a) Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
(§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) und der
Hilfe für politisch, rassistisch oder
religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und
Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 AO) wird insbesondere verwirklicht durch aa) das Angebot von Nachhilfeunterricht an
junge sowie hilfsbedürftige Personen, bb) die Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Vermittlung von
ehrenamtich bzw. bürgerschaftlich
Tätigen, cc) die Betreuung und
Förderung Jugendlicher sowohl
im Rahmen der Schulausbildung
als auch bei der Ausübung eines
Ehrenamts, dd) die Förderung junger Menschen bei der Umsetzung
eigener Ideen zu ehrenamtlichen
Tätigkeiten, z.B. durch Zurverfügungstellung von Sachmitteln,
Unterstützung bei der Suche geeigneter Räumlichkeiten und Unterstützung bei der Gründung eigener Initiativen, ee) das Erstellen von Informationsmaterialien
zur Integration und Bildung sowie die Verbreitung dieser Materialien, ff) die Initiierung und
Durchführung von Alphabetisierungskursen nebst der Erstellung
geeigneter Lehrmaterialien sowie
didaktischer Hilfsmittel für diese Kurse, gg) die Förderung sowie Durchführung von Weiterbildungsangeboten sowie Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit, -hilfe und -förderung, hh)
die Einrichtung, Renovierung und
Ausstattung von Räumen insbesondere zur Schaffung eines zusätzlichen Freizeitangebotes für
Senioren und Jugendliche sowie
zur Ermöglichung von ehrenamtlichen Alphabetisierungskursen
für Flüchtlinge. b) Förderung des
Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2
Nr. 9 AO) sowie der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriebsbeschädigte und
Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs.
2 Nr. 10 AO) und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (§
53 AO) wird verwirklicht insbesondere durch die Sammlung und
Weitergabe von Sachspenden an
wirtschaftlich sowie sozial hilfsbedürftige, obdachlose, geflüchtete oder aus anderen Gründen in
Not geratene Personen, c) Förderung des bürgerschaftlichen und
ehrenamtlichen Engagements zugunsten der in Abs. 2 genannten
steuerbegünstigten Zwecke (§ 52
Abs. 2 Nr. 25 AO) wird insbesondere verwirklicht durch aa) die
Aufklärung, Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit in
sozialen Medien, Schulen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen
zu Fragen des Ehrenamts und des
bürgerschaftlichen Engagements,
um sowohl auf die Notwendigkeit des Ehrenamts als auch auf
konkrete ehrenamtliche Projekte aufmerksam zu machen, bb)
Aufbau einer Struktur von "Ehrenamtspatenschaften" (Arbeitstitel), um einen Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch
sowie die Vernetzung zwischen
ehrenamtlich bzw. bürgerschaftlich Engagierten zu ermöglichen,
cc) Maßnahmen zur Anerkennung
und Würdigung der Verdienste
ehrenamtlicher bzw. bürgerschaftlich Engagierter durch ein selbst
entwickeltes Anerkennungssystem, dd) die Beratung ehrenamtlicher Initiativen und gemeinnütziger Organisationen insbesondere
in Fragen der Gründung, Ausgestaltung, Organisations- und Projektentwicklung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit, ee) die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen, um im
Rahmen des Satzungszwecks gemeinsame Projekte und Vorhaben
zu verwirklichen, ff) Bildung und
Unterhaltung von Netzwerken, die
dem Satzungszweck dienlich sind,
gg) Spendenaufrufe.
25.002,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Schuster, Georgina, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
15.11.2016
a)
22.11.2016
Dr. Friedemann
2b)
Geschäftsführer:
2.
Wichmann, Matthias, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Schuster, Georgina
1.
Dawart, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

Einzelprokura
a)
04.03.2019
Lampe
3a)
DGH Deutsche GründerHilfe
gGmbH

c)
Die bundesweit berufliche Bildung, insbesondere die Aufklärung über Möglichkeiten der Selbständigkeit. lm Vordergrund steht
dabei die Erlangung und Entwicklung von Kenntnissen, die für die
Aufnahme einer selbstständigen
Tätigkeit unentbehrlich sind. Dazu
gehören unter anderem Fähigkeiten wie ldeenvalidierung und -ausarbeitung, ein Verständnis für Finanzierungsmodelle sowie Grundlagenwissen zur Bilanzierung und
des Rechts.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung
(AO).
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO). Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Beschaffung von Mitteln zur Förderung aller oben genannten Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht:
a) Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
durch:
- Ein an die Allgemeinheit gerichtetes Angebot an kostenfreien öffentlichen Events und Workshops sowie Beratung für Gründungsinteressierte zu Fragen der
Unternehmensgründung und des
Unternehmertums. Im Vordergrund steht das Näherbringen von
Selbstständigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Dabei geht es um das
Verstehen und Anwenden von
bewährten Konzepten und die
selbstständige Entwicklung eigener Ideen und Vorgehensweisen.
Im Rahmen der Kurse mit Teilnehmerzahlen von 20 bis 40 Personen soll mehrmals monatlich
relevantes Grundlagenwissen zu
Gründung und Führung eines Unternehmens vermittelt sowie außerfachlicher und fachübergreifender Kompetenzen (Soft Skills)
erlangt werden. Es geht vor allem darum, Menschen in unternehmerischem Denken zu fördern
und ihnen einen Leitfaden an die
Hand zu geben. Zusätzlich werden kostenlose Workshops und
Events gezielt für Coaches und
Startup-Mentoren angeboten, die
sich ehrenamtlich im Rahmen der
Bildungsveranstaltungen engagieren.
- Mehrmals jährlich angebotene
mehrmonatige Startup Programme, bei denen jeweils 10 bis 20
Teilnehmer gegen ein geringes
Entgelt themenspezifische Vorträge und Workshops zur Firmengründung sowie Erstellung und
Ausarbeitung eines Business Plan
besuchen.
- Für ein geringfügiges zusätzliches Entgelt werden die Teilnehmer außerdem per e-Learning geschult.
- Die Kurse sollen entsprechend
so ausgestaltet werden, dass sie
als Weiterbildungsmaßnahme
durch sogenannte Bildungsgutscheine von der Bundesagentur
für Arbeit gefördert werden. Ggf.
soll dafür ein zusätzliches zugeschnittenes Programm gestartet
werden.
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Herausgabe und Bereitstellung von Informationsangeboten zur Unterstützung der beruflichen Selbstständigkeit und des
Unternehmertums.
b) mittelbar für die Förderung der
vorgenannten gemeinnützigen
Zwecke durch die Beschaffung
von Mitteln für andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
(§ 58 Nr. 1 AO). Das Einwerben
von Mitteln soll insbesondere erfolgen durch
- Nutzung vorhandener Netzwerke
sowie Aufbau von Fördernetzwerken,
- die Ansprache von Fördermittelgebern (öffentliche Institutionen und Programme, Stiftungen,
private Personen und Organisationen) und Sponsoren,
- Spendenaufrufe.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Wichmann, Matthias

Geschäftsführer:
3.
Schmutzler, Constantin, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 07.05.2020,
12.06.2020 und 03.07.2020 ist der
Gesellschaftsvertrag geändert in §
1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3
(Zweck), § 8 (Stammkapital) und §
10 (Gesellschafterversammlung).
a)
15.07.2020
Bialek

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.