Handelsregister · GnR 361

Registerinformationen

DGD-Lebenspark-Dachgenossenschaft eG · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DGD-Lebenspark-Dachgenossenschaft eG
Rechtsform
eingetragene Genossenschaft (eG)
Sitz
Marburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 361
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
09.04.2025
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie die Beförderung der Vermögensbildung der Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen, welches auf dem christlichen Glaubensbekenntnis basiert. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft unterstützt selbst verwaltete Wohngruppen innerhalb der Genossenschaft sowohl beim Aufbau als auch beim Bestehen von gemeinschaftlichen Wohnanlagen. Hierzu bietet die Genossenschaft ihren Mitgliedern Dienstleistungen in Bezug auf Wohnen und Leben in gemeinschaftlich verwalteten Wohnformen/Wohnanlagen an. Die Genossenschaft dient der Realisierung eines selbst verwalteten Wohnens in Hausgemeinschaften. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Überlassung von Wohnraum soll vorrangig an Mitglieder erfolgen, die sich in Hausgemeinschaften organisieren. Hausgemeinschaften sind organisatorische Zusammenschlüsse von Bewohnern², die gemeinschaftlich in vorrangig selbst verwalteten Einheiten wohnen ohne verselbständigte Rechtsträger sein zu müssen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nur nach gemäß § 35 Abs.1 Bst. w von der Generalversammlung beschlossenen Voraussetzungen zulässig.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Markus Bachhofer

Stemshorn

Vorstand

Ralf Weidner

Lohra

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Genossenschaft hat mindestens zwei und höchstens drei Vorstandsmitglieder.
  • Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB).
  • Fall 1

Satzung

  • Satzung vom 01.07.2024

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.