Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung eigener Software und deren Vermarktung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Michael Alexander Friemel
Uettingen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen 194
Matthias Nehls
Schuby
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.