Handelsregister · HRB 104390

Chronologischer Auszug

DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG

b)
Berlin

c)
(1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation für Fachjournalisten.
(2) Sein Zweck ist die Wahrung
und Förderung der beruflichen,
rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden)
und deren Vertretung gegenüber
Dritten, insbesondere der Einsatz
für die Pressefreiheit, für die Freiheit der Meinungsäußerung, für
die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und
unabhängige Berufsausübung im
Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe,
für sonstige Rechte von Fachjournalisten und für das Ansehen des
Berufsstandes.
Zur Verwirklichung des Zwecks
gem. Abs. 1 und 2
1. informiert er seine Mitglieder
über aktuelle Erkenntnisse und
über das aktuelle Geschehen im
Fachjournalismus und in angrenzenden Bereichen;
2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs;
3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen
Informations-, Erfahrungs- und
Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen
herausgeben und Veranstaltungen
durchführen kann;
4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und
Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann;
5. stellt er Presseausweise an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus;
6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb
zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente;
7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit,
um Wert und Ansehen der von
seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur
gesellschaftlichen Anerkennung
seiner Mitglieder beizutragen;
8. steht er der Öffentlichkeit als
kompetenter Ansprechpartner für
alle Belange rund um den Fachjournalismus zur Verfügung;
9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum
Zwecke des Informations- und
Gedankenaustauschs;
10. führt er den Dialog mit der
Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf
Bundes- und Landesebene, mit
den politischen Parteien sowie mit
den Gremien der Europäischen
Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die
Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken.
50.000 EURa)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so
vertritt es die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
kann einzelnen Vorstandsmitgliedern
das Recht zur alleinigen Vertretung
erteilen.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Vorstand:

1.
Dreesen, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom: 20.10.2006
a)
02.11.2006
Prof. Dr. Ries
b)
Satzung Bl. 12 -
16
2c)
(1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation für Journalisten.
(2) Sein Zweck ist die Wahrung
und Förderung der beruflichen,
rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden)
und deren Vertretung gegenüber
Dritten, insbesondere der Einsatz
für die Pressefreiheit, für die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und unabhängige Berufsausübung im Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe, für
sonstige Rechte von Journalisten
und für das Ansehen .des Berufsstandes.
(3) Zur Verwirklichung des
Zwecks gem. Abs. 1 und 2
1. informiert er seine Mitglieder
über aktuelle Erkenntnisse und
über das aktuelle Geschehen im
Journalismus und in angrenzenden
Bereichen;
2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs;
3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen
Informations-, Erfahrungs- und
Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen
herausgeben und Veranstaltungen
durchführen kann;
4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und
Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann;
5. stellt er gemäß seiner Presseausweisordnung Presseausweise
an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus;
6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb
zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente;
7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit,
um Wert und Ansehen der von
seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur
gesellschaftlichen Anerkennung
seiner Mitglieder beizutragen;
8. steht er der Öffentlichkeit als
kompetenter Ansprechpartner für
alle Belange rund um den Journalismus zur Verfügung;
9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum
Zwecke des lnformations- und
Gedankenaustauschs;
10. führt er den Dialog mit der
Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf
Bundes- und Landesebene, mit
den politischen Parteien sowie mit
den Gremien der Europäischen
Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die
Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken.
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.08.2007 ist die
Satzung neu gefasst.
a)
16.08.2007
Prof. Dr. Ries
3b)
Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 10.12.2007 mit der GFF
Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg
HRB 105317 B) als herrschender Gesellschaft, dem die Hauptversammlung durch Beschluss
vom 25.01.2008/17.04.2008
und die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom
18.01.2008/17.04.2008 zugestimmt
haben.
a)
02.07.2008
Quellhorst
4b)
Geschäftsanschrift:
Hegelplatz 1, 10117 Berlin
b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Dreesen, Thomas

Vorstand:
2.
Severin, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
24.06.2009
Lachmann
5a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2010 ist die
Satzung geändert in § 3 (Grundkapital).
a)
05.08.2010
Dr. Gradl
6250.000 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2010 ist das
Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln auf 250.000 EUR erhöht und
die Satzung geändert in § 3 (Grundkapital)und § 8 (Zusammenarbeit
von Vorstand und Aufsichtsrat)
a)
05.08.2010
Dr. Gradl
7b)
Vorstand:
3.
Stüwe, René, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
04.01.2011
Sparka
8b)
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 24.06.2011 mit der
GFF Verwaltungsgesellschaft mbH
mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 105317 B), dem die
Versammlungen der Anteilseigner durch Beschlüsse jeweils vom
24.06.2011 zugestimmt haben.
a)
30.09.2011
Dr. Lang
9b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Stüwe, René
a)
24.05.2012
Beyer
10c)
(1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation und ein Dienstleistungsunternehmen für Journalisten.
(2) Sein Zweck ist die Wahrung
und Förderung der beruflichen,
rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden)
und deren Vertretung gegenüber
Dritten, insbesondere der Einsatz
für die Pressefreiheit, für die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und unabhängige Berufsausübung im Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe, für
sonstige Rechte von Journalisten
und für das Ansehen .des Berufsstandes.
(3) Zur Verwirklichung des
Zwecks gem. Abs. 1 und 2
1. informiert er seine Mitglieder
über aktuelle Erkenntnisse und
über das aktuelle Geschehen im
Journalismus und in angrenzenden
Bereichen;
2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs;
3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen
Informations-, Erfahrungs- und
Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen
herausgeben und Veranstaltungen
durchführen kann;
4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und
Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann;
5. stellt er gemäß seiner Presseausweisordnung Presseausweise
an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus;
6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb
zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente;
7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit,
um Wert und Ansehen der von
seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur
gesellschaftlichen Anerkennung
seiner Mitglieder beizutragen;
8. steht er der Öffentlichkeit als
kompetenter Ansprechpartner für
alle Belange rund um den Journalismus zur Verfügung;
9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum
Zwecke des lnformations- und
Gedankenaustauschs;
10. führt er den Dialog mit der
Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf
Bundes- und Landesebene, mit
den politischen Parteien sowie mit
den Gremien der Europäischen
Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die
Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken.
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2012 ist die
Satzung neu gefasst insbesondere
geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
31.10.2012
Rabenow
11b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Severin, Stefanie

Vorstand:
4.
Fink, Christin, *XX.XX.XXXX, Potsdam
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
18.01.2013
Sparka
12b)
Geschäftsanschrift:
Karmeliterweg 84, 13465 Berlin
a)
25.02.2013
Lampe
13a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ist
die Satzung geändert in § 4 (Kuratoren).
a)
17.07.2015
Dr. Kuhlmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.