Handelsregister · HRB 104390
Chronologischer Auszug
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG b) Berlin c) (1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation für Fachjournalisten. (2) Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden) und deren Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere der Einsatz für die Pressefreiheit, für die Freiheit der Meinungsäußerung, für die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und unabhängige Berufsausübung im Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe, für sonstige Rechte von Fachjournalisten und für das Ansehen des Berufsstandes. Zur Verwirklichung des Zwecks gem. Abs. 1 und 2 1. informiert er seine Mitglieder über aktuelle Erkenntnisse und über das aktuelle Geschehen im Fachjournalismus und in angrenzenden Bereichen; 2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs; 3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen Informations-, Erfahrungs- und Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen herausgeben und Veranstaltungen durchführen kann; 4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann; 5. stellt er Presseausweise an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus; 6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente; 7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit, um Wert und Ansehen der von seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur gesellschaftlichen Anerkennung seiner Mitglieder beizutragen; 8. steht er der Öffentlichkeit als kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um den Fachjournalismus zur Verfügung; 9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum Zwecke des Informations- und Gedankenaustauschs; 10. führt er den Dialog mit der Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf Bundes- und Landesebene, mit den politischen Parteien sowie mit den Gremien der Europäischen Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken. | 50.000 EUR | a) Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. b) Vorstand: 1. Dreesen, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Aktiengesellschaft Satzung vom: 20.10.2006 | a) 02.11.2006 Prof. Dr. Ries b) Satzung Bl. 12 - 16 | |
| 2 | c) (1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation für Journalisten. (2) Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden) und deren Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere der Einsatz für die Pressefreiheit, für die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und unabhängige Berufsausübung im Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe, für sonstige Rechte von Journalisten und für das Ansehen .des Berufsstandes. (3) Zur Verwirklichung des Zwecks gem. Abs. 1 und 2 1. informiert er seine Mitglieder über aktuelle Erkenntnisse und über das aktuelle Geschehen im Journalismus und in angrenzenden Bereichen; 2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs; 3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen Informations-, Erfahrungs- und Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen herausgeben und Veranstaltungen durchführen kann; 4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann; 5. stellt er gemäß seiner Presseausweisordnung Presseausweise an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus; 6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente; 7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit, um Wert und Ansehen der von seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur gesellschaftlichen Anerkennung seiner Mitglieder beizutragen; 8. steht er der Öffentlichkeit als kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um den Journalismus zur Verfügung; 9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum Zwecke des lnformations- und Gedankenaustauschs; 10. führt er den Dialog mit der Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf Bundes- und Landesebene, mit den politischen Parteien sowie mit den Gremien der Europäischen Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken. | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.08.2007 ist die Satzung neu gefasst. | a) 16.08.2007 Prof. Dr. Ries | |||
| 3 | b) Es besteht ein Beherrschungsvertrag vom 10.12.2007 mit der GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 105317 B) als herrschender Gesellschaft, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 25.01.2008/17.04.2008 und die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.01.2008/17.04.2008 zugestimmt haben. | a) 02.07.2008 Quellhorst | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Hegelplatz 1, 10117 Berlin | b) Nicht mehr Vorstand: 1. Dreesen, Thomas Vorstand: 2. Severin, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 24.06.2009 Lachmann | |||
| 5 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2010 ist die Satzung geändert in § 3 (Grundkapital). | a) 05.08.2010 Dr. Gradl | ||||
| 6 | 250.000 EUR | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2010 ist das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln auf 250.000 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 3 (Grundkapital)und § 8 (Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat) | a) 05.08.2010 Dr. Gradl | |||
| 7 | b) Vorstand: 3. Stüwe, René, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 04.01.2011 Sparka | ||||
| 8 | b) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 24.06.2011 mit der GFF Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 105317 B), dem die Versammlungen der Anteilseigner durch Beschlüsse jeweils vom 24.06.2011 zugestimmt haben. | a) 30.09.2011 Dr. Lang | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: 3. Stüwe, René | a) 24.05.2012 Beyer | ||||
| 10 | c) (1) Der DFJV ist eine Berufsorganisation und ein Dienstleistungsunternehmen für Journalisten. (2) Sein Zweck ist die Wahrung und Förderung der beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder (Kunden) und deren Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere der Einsatz für die Pressefreiheit, für die Medienvielfalt, für den freien Berufszugang, für die freie und unabhängige Berufsausübung im Sinne ihrer öffentlichen Aufgabe, für sonstige Rechte von Journalisten und für das Ansehen .des Berufsstandes. (3) Zur Verwirklichung des Zwecks gem. Abs. 1 und 2 1. informiert er seine Mitglieder über aktuelle Erkenntnisse und über das aktuelle Geschehen im Journalismus und in angrenzenden Bereichen; 2. berät er seine Mitglieder in allen Fragen des Berufs; 3. schafft er ein Forum zum beruflichen und wissenschaftlichen Informations-, Erfahrungs- und Gedankenaustausch, wozu er mediale Plattformen schaffen, Fachgruppen gründen, Publikationen herausgeben und Veranstaltungen durchführen kann; 4. engagiert er sich für die journalistische Aus- und Weiterbildung, wozu er eigene Aus- und Weiterbildung anbieten und fremde Angebote fördern und evaluieren kann; 5. stellt er gemäß seiner Presseausweisordnung Presseausweise an seine journalistisch tätigen Mitglieder aus; 6. sichert er die ethische Berufsausübung und fairen Wettbewerb zwischen Journalisten durch geeignete Instrumente; 7. betreibt er in jeder dazu geeigneten Form Öffentlichkeitsarbeit, um Wert und Ansehen der von seinen Mitgliedern geleisteten Arbeit deutlich zu machen und zur gesellschaftlichen Anerkennung seiner Mitglieder beizutragen; 8. steht er der Öffentlichkeit als kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um den Journalismus zur Verfügung; 9. pflegt er Beziehungen zu anderen Interessenvereinigungen zum Zwecke des lnformations- und Gedankenaustauschs; 10. führt er den Dialog mit der Bundes- und den Landesregierungen, mit den Parlamentariern auf Bundes- und Landesebene, mit den politischen Parteien sowie mit den Gremien der Europäischen Union, um über die Anliegen seiner Mitglieder zu informieren, die Rahmenbedingungen für die Arbeit seiner Mitglieder zu verbessern und auf deren Interessenberücksichtigung hinzuwirken. | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2012 ist die Satzung neu gefasst insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 31.10.2012 Rabenow | |||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Severin, Stefanie Vorstand: 4. Fink, Christin, *XX.XX.XXXX, Potsdam mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 18.01.2013 Sparka | ||||
| 12 | b) Geschäftsanschrift: Karmeliterweg 84, 13465 Berlin | a) 25.02.2013 Lampe | ||||
| 13 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ist die Satzung geändert in § 4 (Kuratoren). | a) 17.07.2015 Dr. Kuhlmann |
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