Handelsregister · HRB 104436

Registerinformationen

DF Deutsche Finance Europe Management GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DF Deutsche Finance Europe Management GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 104436
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
05.05.2026
Abrufstand
07.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Kapital- und Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer behördlichen Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WplG), nach § 34 f oder § 34 h GewO bedürfen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Dalinc Dereköy

Düsseldorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2024
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2024 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die Firma und den Unternehmensgegenstand geändert.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2026 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2026 mit der DF Deutsche Finance Europe GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 288702) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.