Die Gesellschaft ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse im Sinne des Betriebsrentengesetzes und eine soziale Einrichtung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG. Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht darin, Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Leistungsempfängern, denen von Trägerunternehmen betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde (Begünstigte), im Alter, bei Invalidität oder beim Tod ihren Hinterbliebenen nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages und ergänzender Leistungspläne einmalig, laufend oder befristet freiwillige Versorgungsleistungen zu gewähren. Zur Wahrung des Charakters einer sozialen Einrichtung sind die Organe verpflichtet, die steuerlichen Vorschriften der §§ 1 bis 3 KStDV in der jeweils gültigen Fassung zu befolgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christoph Kürz
Leverkusen
Geschäftsführer(in)
Lutz Lammert
Köln
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.11.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Einkünfte und Zuwendungen) beschlossen.
§ 18 (Separierung des Vermögnes) entfällt, die §§ 18, 19, 20 und 21 sind daraufhin neu nummeriert.