Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn
- Rechtsform
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- Sitz
- Köln
Handelsregister · HRB 8234
DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a.G. Betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn · Amtsgericht Köln
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Der Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist eine Selbsthilfeeinrichtung der Eisenbahner und von der Deutschen Bahn AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögen als betriebliche Sozialeinrichtung anerkannt. Der Verein bezweckt a) die Versicherung des Gutes seiner Mitglieder gegen Feuer- einschl. Blitzschlag- und Explosions-, gegen Einbruchdiebstahls- und Beraubungs-, Leitungswasser-, Sturm-, Glasbruch- und Transportschäden. b) die Versicherung seiner Mitglieder gegen Unfall- und Haftpflichtschäden. c) die Kraftfahrtversicherung, die Kraftfahrt-Strafrechtsschutzversicherung sowie die Kraftfahrt-Pannenversicherung seiner Mitglieder. d) die Versicherung seiner Mitglieder gegen verschiedene finanzielle Verluste. e) die Technische Versicherung sowie die sonstige Schadenversicherung seiner Mitglieder. f) die Auslandsreisekrankenversicherung seiner Mitglieder nach den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die einzelnen Versicherungsarten. g) die Vermittlung von Versicherungen in den vom Verein selbst nicht betriebenen Versicherungszweigen; in den selbst betriebenen Versicherungszweigen nur in Bezug auf die nach § 5 der Satzung nicht versicherbaren Personen; 3. Mit Genehmigung der Versicherungsaufsichtsbehörde kann der Geschäftsbetrieb auf andere Versicherungszweige ausgedehnt werden. 4. Der Verein kann Rückversicherung nehmen und gewähren. Durch die Gewährung von Rückversicherung wird eine Mitgliedschaft zum Verein gem. § 5 nicht begründet. Der Umfang des Rückversicherungsgeschäfts darf 10 % des Umfangs der Mitgliederversicherung nicht übersteigen. 5. Der Verein kann als Vermittler von Bausparverträgen und Investmentfonds-Anteilen tätig werden, soweit § 7 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz nicht entgegensteht.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Gummersbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenWermelskirchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenRheinbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenBad Berka
mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenBergisch Gladbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenBonn
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenPanketal
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKöln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKöln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenLohmar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenAachen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenOverath
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenWenden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenBornheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenTroisdorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKürten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenMonheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKöln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenEuskirchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKöln
mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenKöln
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenBad Münstereifel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenMünchen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenBergisch Gladbach
mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMettmann
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenKöln
mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHürth
mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWeitere Registerangaben
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