Handelsregister · VR 4889

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Juristen (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, von denen das eine die Vorsitzende (Oberin) oder ihr
Stellvertreter sein muss.
Zur Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes ist
die Vorsitzende allein berechtigt. Sie kann sich durch ein
anderes Mitglied vertreten lassen.

b)
Vorsitzende:

1.
Schäfer-Frischmann, Heidi, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:

2.
Kupsch, Peter, Berlin
zweiter stellvertretender Vorsitzender:

3.
Trendel, Isabella, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

4.
Leppin, Gunhild, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

5.
Dr. Stefanovic, Milos, *XX.XX.XXXX, Berlin

Jurist:

6.
Ruge-Mydlak, Heike, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 20.02.1950. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 22.02.1996
mit letzter Änderung vom 22.09.2004.
a)
09.11.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl. 52 ff.
Bd. 3
Beschluss Bl.
49r, 97, 103, 205,
206
Schiedsordnung
Bl. 228-234

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft
zur Ausbildung, Probezeit), § 6 (Mitgliedschaft
zur Berufsausübung, Einführungszeit), § 7 (Rechte
und Pflichten während der Mitgliedschaft, Beendigung, Austritt) und § 18 (Wahl und Amtszeit der
Vorsitzenden) beschlossen.
a)
07.02.2007
Röling
b)
Beschluss
Bl.21,22 Bd.4
3b)
Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender:
3. Trendel, Isabella

Änderung zu Nr. 4:
zweite stellvertretende Vorsitzende:
Leppin, Gunhild, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:
7.
Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
01.07.2010
Müller
4a)
10.03.2011
Erdmann
b)
Umgeschrieben
von VR 626 B
Tag der ersten Eintragung:
04.07.1950
5b)
Nicht mehr zweite stellvertretende Vorsitzende:
4. Leppin, Gunhild

Änderung zu Nr. 7:
zweite stellvertretende Vorsitzende:
Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:
8.
Trendel, Isabella, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
29.11.2011
Röling
6b)
Nicht mehr Vorsitzende:
1. Schäfer-Frischmann, Heidi

Änderung zu Nr. 7:
Vorsitzende:
Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite stellvertretende Vorsitzende:
9.
Weber, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
16.01.2013
Röling
7a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Juristen (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, von denen das eine die Vorsitzende (Oberin) oder
ihr Stellvertreter sein muss. Zur Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des
Deutschen Roten Kreuzes ist die Vorsitzende allein berechtigt. Sie kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.

b)
Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender:

2. Kupsch, Peter

Nicht mehr Schatzmeister:

5. Dr. Stefanovic, Milos
Nicht mehr Jurist:

6. Ruge-Mydlak, Heike

Nicht mehr Schriftführerin:

8. Trendel, Isabella

Änderung zu Nr. 9:
stellvertretende Vorsitzende:

Weber, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin

Jurist:

10.
Ellermann, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

11.
Staudt, Elmer, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:
12.
Zeran, Bärbel, *XX.XX.XXXX, Berlin

besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
13.
Stähler, Ralf, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow

Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er
ist insoweit alleinvertretungsbefugt. Für den Verkauf, die
Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im
Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 3 (Zweck und Aufgaben), § 9 (Vereinsorgane), § 17 (Zusammensetzung des Vorstands), §
18 (Wahl, Amtszeit und Vergütung der Vorsitzenden), § 20 (Aufgaben des Vorstands), § 21 (Geschäftsführender Vorstand), § 23 a (besonderer
Vertreter) und § 32 (Auflösung) beschlossen.
a)
21.12.2015
Dambietz
b)
Beschluss
Bl. 181-217,
258-269
(236-247)
8b)
Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
13. Stähler, Ralf

besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
14.
Dr. Friese, Christian, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
in Beteiligungsgesellschaften und deren Leistung. Er ist
insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Vekauf, die
Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im
Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung.
a)
17.02.2016
Dambietz
9b)
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
15.
Hoffmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er ist gemäß § 23a Abs. 2 der Satzung insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Verkauf, die Verfügung und Belastung
von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben
oder Immobilien (jeweils im Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Änderung zu Nr. 14:
Schreibfehler von Amts wegen berichtigt
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Dr. Friese, Christian
Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten
in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er ist insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Verkauf, die
Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im
Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung.
a)
07.07.2016
Dambietz
10b)
Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
15. Hoffmann, Michael
a)
02.03.2018
Dambietz
11b)
Nicht mehr Jurist:
10. Ellermann, Norbert

Nicht mehr Schatzmeister:
11. Staudt, Elmer

Jurist:
16.
Dr. Müller, Karl-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
17.
Reuter, Christian, *XX.XX.XXXX, Selm
a)
23.02.2021
Meyer
12a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzende, der
Schriftführerin, die stellvertretende Schriftführerin, der
Schatzmeisterin und der Juristin.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam,
darunter die Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende
Vorsitzende.

b)
Änderung zu Nr. 12:
stellvertretende Schriftführerin:

Zeran, Bärbel, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführerin:

18.
Blume, Juliane, *XX.XX.XXXX, Schöneiche bei Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck, Aufgaben), § 4 (Grundsätze für die Mitgliedschaft), § 17
(Zusammensetzung des Vorstandes) und § 21 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
a)
11.05.2022
Meyer
b)
Beschluss Bl.
84-95 (97-111)
Bd. 5
13a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzenden, der
Schriftführerin, der stellvertretende Schriftführerin, dem
Schatzmeister und dem Jurist.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die
Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende Vorsitzende.
a)
23.05.2022
Meyer
14a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzenden, der
Schriftführerin, der stellvertretenden Schriftführerin, dem
Schatzmeister und dem Juristen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die
Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende Vorsitzende.
a)
01.06.2022
Ulus

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.