Handelsregister · VR 4889
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Juristen (geschäftsführender Vorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, von denen das eine die Vorsitzende (Oberin) oder ihr Stellvertreter sein muss. Zur Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes ist die Vorsitzende allein berechtigt. Sie kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. b) Vorsitzende: 1. Schäfer-Frischmann, Heidi, Berlin erster stellvertretender Vorsitzender: 2. Kupsch, Peter, Berlin zweiter stellvertretender Vorsitzender: 3. Trendel, Isabella, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführer: 4. Leppin, Gunhild, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 5. Dr. Stefanovic, Milos, *XX.XX.XXXX, Berlin Jurist: 6. Ruge-Mydlak, Heike, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 20.02.1950. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 22.02.1996 mit letzter Änderung vom 22.09.2004. | a) 09.11.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 52 ff. Bd. 3 Beschluss Bl. 49r, 97, 103, 205, 206 Schiedsordnung Bl. 228-234 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft zur Ausbildung, Probezeit), § 6 (Mitgliedschaft zur Berufsausübung, Einführungszeit), § 7 (Rechte und Pflichten während der Mitgliedschaft, Beendigung, Austritt) und § 18 (Wahl und Amtszeit der Vorsitzenden) beschlossen. | a) 07.02.2007 Röling b) Beschluss Bl.21,22 Bd.4 | ||
| 3 | b) Nicht mehr zweiter stellvertretender Vorsitzender: 3. Trendel, Isabella Änderung zu Nr. 4: zweite stellvertretende Vorsitzende: Leppin, Gunhild, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführerin: 7. Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 01.07.2010 Müller | ||
| 4 | a) 10.03.2011 Erdmann b) Umgeschrieben von VR 626 B Tag der ersten Eintragung: 04.07.1950 | |||
| 5 | b) Nicht mehr zweite stellvertretende Vorsitzende: 4. Leppin, Gunhild Änderung zu Nr. 7: zweite stellvertretende Vorsitzende: Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführerin: 8. Trendel, Isabella, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 29.11.2011 Röling | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzende: 1. Schäfer-Frischmann, Heidi Änderung zu Nr. 7: Vorsitzende: Fuhr, Doreen, *XX.XX.XXXX, Berlin zweite stellvertretende Vorsitzende: 9. Weber, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 16.01.2013 Röling | ||
| 7 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Juristen (geschäftsführender Vorstand). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, von denen das eine die Vorsitzende (Oberin) oder ihr Stellvertreter sein muss. Zur Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes ist die Vorsitzende allein berechtigt. Sie kann sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. b) Nicht mehr erster stellvertretender Vorsitzender: 2. Kupsch, Peter Nicht mehr Schatzmeister: 5. Dr. Stefanovic, Milos Nicht mehr Jurist: 6. Ruge-Mydlak, Heike Nicht mehr Schriftführerin: 8. Trendel, Isabella Änderung zu Nr. 9: stellvertretende Vorsitzende: Weber, Astrid, *XX.XX.XXXX, Berlin Jurist: 10. Ellermann, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 11. Staudt, Elmer, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführerin: 12. Zeran, Bärbel, *XX.XX.XXXX, Berlin besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 13. Stähler, Ralf, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er ist insoweit alleinvertretungsbefugt. Für den Verkauf, die Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gemeinnützigkeit), § 3 (Zweck und Aufgaben), § 9 (Vereinsorgane), § 17 (Zusammensetzung des Vorstands), § 18 (Wahl, Amtszeit und Vergütung der Vorsitzenden), § 20 (Aufgaben des Vorstands), § 21 (Geschäftsführender Vorstand), § 23 a (besonderer Vertreter) und § 32 (Auflösung) beschlossen. | a) 21.12.2015 Dambietz b) Beschluss Bl. 181-217, 258-269 (236-247) | |
| 8 | b) Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 13. Stähler, Ralf besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 14. Dr. Friese, Christian, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften und deren Leistung. Er ist insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Vekauf, die Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. | a) 17.02.2016 Dambietz | ||
| 9 | b) besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 15. Hoffmann, Michael, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er ist gemäß § 23a Abs. 2 der Satzung insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Verkauf, die Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Änderung zu Nr. 14: Schreibfehler von Amts wegen berichtigt besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Dr. Friese, Christian Wirkungskreis: Wahrnehmung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsgesellschaften und deren Leitung. Er ist insoweit alleinvertretungsberechtigt. Für den Verkauf, die Verfügung und Belastung von bzw. über Beteiligungsgesellschaften, deren Betrieben oder Immobilien (jeweils im Ganzen oder von Teilen) sowie der Umwandlung von Beteiligungsgesellschaften bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. | a) 07.07.2016 Dambietz | ||
| 10 | b) Nicht mehr besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 15. Hoffmann, Michael | a) 02.03.2018 Dambietz | ||
| 11 | b) Nicht mehr Jurist: 10. Ellermann, Norbert Nicht mehr Schatzmeister: 11. Staudt, Elmer Jurist: 16. Dr. Müller, Karl-Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 17. Reuter, Christian, *XX.XX.XXXX, Selm | a) 23.02.2021 Meyer | ||
| 12 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzende, der Schriftführerin, die stellvertretende Schriftführerin, der Schatzmeisterin und der Juristin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende Vorsitzende. b) Änderung zu Nr. 12: stellvertretende Schriftführerin: Zeran, Bärbel, *XX.XX.XXXX, Berlin Schriftführerin: 18. Blume, Juliane, *XX.XX.XXXX, Schöneiche bei Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck, Aufgaben), § 4 (Grundsätze für die Mitgliedschaft), § 17 (Zusammensetzung des Vorstandes) und § 21 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen. | a) 11.05.2022 Meyer b) Beschluss Bl. 84-95 (97-111) Bd. 5 | |
| 13 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin, der stellvertretende Schriftführerin, dem Schatzmeister und dem Jurist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende Vorsitzende. | a) 23.05.2022 Meyer | ||
| 14 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden (Oberin), der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schriftführerin, der stellvertretenden Schriftführerin, dem Schatzmeister und dem Juristen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter die Vorsitzende (Oberin) oder die stellvertretende Vorsitzende. | a) 01.06.2022 Ulus |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.