Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 11 AO) und die mildtätige Unterstützung hilfebedürftiger Personen (§ 53 AO)
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Köhler
Weinböhla
einzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2006 mit Nachträgen vom 13.09.2006 und vom 23.11.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2009 hat die Änderung der §§ 8 (Geschäftsführung), 13 (Ordnungsmaßnahmen) und 14 (Eilmaßnahmen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand des Unternehmens.