Der erste Vorsitzende vertritt den Verein allein; sein Stellvertreter und der Schatzmeister vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Verfügungen über Grundstücke und die Aufnahme von Darlehen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jutta Rohrbacher
Wemmetsweiler
Vorstand
Holger Tönnes
St Wendel
Vorstand
Kathrin Rohrbacher
Schwalbach
Vorstand
Kevin Becker
Sankt Ingbert
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.1984
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in § 15 (Der Ortsvorstand) und § 17 ( Der Ortsvorsitzende) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.06.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Der Ortsvorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Ein Stellvetreter und der Schatzmeister sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.