Handelsregister · VR 11531

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Weibern e.V. · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Weibern e.V.

b)
Weibern
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Schricker, Bernd, Weibern, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Dölle, Gerd, Hausten, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Ackermann, Monika, Weibern, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.03.1986 zuletzt geändert am 28.11.2003
a)
08.08.2006
Wagner

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.01.1989
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1531 AG
Andernach getreten.
Freigegeben am 08.08.2006.
2b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Dölle, Gerd, Hausten, *XX.XX.XXXX
bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Knauf, Björn, Weibern, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2006
Wessel
3b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Knauf, Björn, Weibern, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Nett, Stefanie, Weibern, *XX.XX.XXXX
a)
15.02.2022
Schwan

b)
Fall 3
4a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden, den
stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsbefugnis ist im Außenverhältnis in
folgenden Fällen eingeschränkt:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten,
b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen,
c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen
Zur Wirksamkeit dieser Rechtshandlungen bedarf der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen
Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-
Pfalz e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022 hat die Neufassung Satzung und die
Mitgliederverssammlung vom 15.03.2024 die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Erweb
der Mitgliedschaft),14 (Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder) sowie 17 (Stellung
und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
23.10.2024
Frach

b)
Fall 4
Satzung Blatt 419-451 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.