Handelsregister · VR 11531
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Weibern e.V. · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Weibern e.V. b) Weibern | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Schricker, Bernd, Weibern, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Dölle, Gerd, Hausten, *XX.XX.XXXX Schatzmeisterin: Ackermann, Monika, Weibern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.03.1986 zuletzt geändert am 28.11.2003 | a) 08.08.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 18.01.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1531 AG Andernach getreten. Freigegeben am 08.08.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Dölle, Gerd, Hausten, *XX.XX.XXXX bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Knauf, Björn, Weibern, *XX.XX.XXXX | a) 21.09.2006 Wessel | ||
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Knauf, Björn, Weibern, *XX.XX.XXXX Gewählt als Stellvertretende Vorsitzende: Nett, Stefanie, Weibern, *XX.XX.XXXX | a) 15.02.2022 Schwan b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen Zur Wirksamkeit dieser Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2022 hat die Neufassung Satzung und die Mitgliederverssammlung vom 15.03.2024 die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Erweb der Mitgliedschaft),14 (Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder) sowie 17 (Stellung und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 23.10.2024 Frach b) Fall 4 Satzung Blatt 419-451 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.