Handelsregister · VR 100520
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Spelle e.V. · Amtsgericht Osnabrück
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Spelle b) Spelle | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei von Ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. b) Vorsitzender: Thele, Werner, Spelle, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Niehaus, Paul, Spelle, *XX.XX.XXXX Stv. Vorsitzende: Kleemann, Adele, Spelle, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.03.1999 | a) 02.08.2006 Andersson b) Tag der ersten Eintragung: 30.01.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 756 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 02.08.2006. |
| 2 | a) Name ergänzt, nun: Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Spelle e.V. | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der/ die stellvertretende(n) Vorsitzenden und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Präsident oder sein/ seine Stellvertreter. b) Nicht mehr Stv. Vorsitzende: Kleemann, Adele, Spelle, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Thien, Franz Josef, Spelle, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen und die Satzung im Übrigen neu gefasst. | a) 26.06.2017 Duram b) Satzung Blatt 62-90 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.