Handelsregister · VR 1170

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V. · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Rohrbach-Insheim e.V.

b)
Rohrbach
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende,
die Stellvertreter und der Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Nagler, Helmut, Bankangestellter, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Stellvertreter:
Hauck, Karl-Heinz, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Krieg, Raimund, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.05.1980 zuletzt geändert am 15.04.2002
a)
28.12.2006
Rihm

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.09.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.12.2006.
Satzung Blatt 7-16, 95-118,
Beschluss Blatt 84-89 der Akte.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Nagler, Helmut, Bankangestellter, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Vorsitzender:
Hauck, Karl-Heinz, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Stellvertreterin:
Bus, Laura, Insheim, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2009
Lauer

b)
Eintr.Vfg. Bl. 129
3b)
Nicht mehr
Stellvertreterin:
Bus, Laura, Insheim, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Stellvertreter:
Bohl, Alfred, Billigheim-Ingenheim, *XX.XX.XXXX
a)
02.07.2010
Lauer

b)
Fall Nr. 3
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
die Stellvertreter und der Schatzmeister.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes
im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in
folgenden Fällen
eingeschränkt:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten,
b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von
Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen,
c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen
d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über
Satzungen und Satzungsänderungen.
Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der
Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen
Genehmigung des
DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..

b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Hauck, Karl-Heinz, Rohrbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertreter:
Bohl, Alfred, Billigheim-Ingenheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Raupach, Christoph, Rohrbach b. Landau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Wüst, Steven, Impflingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.06.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.12.2018
Seiler

b)
Fall 4
Beschluss Bl. 144 - 147 d.A.
Satzung Bl. 150 - 167 d.A.
5b)
Nicht mehr
Stellvertreter:
Wüst, Steven, Impflingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Erlenwein, Marvin, Offenbach an der Queich, *XX.XX.XXXX
a)
31.07.2023
Schnabel

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.