Handelsregister · VR 2608
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinzabern e.V. · Amtsgericht Landau
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Rheinzabern e.V. b) Rheinzabern | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Gilb, Bernhard, Rheinzabern, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Gehrlein, Matthias, Rheinzabern, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Wissel, Lothar, Rheinzabern, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.11.2000 | a) 18.08.2006 Rihm b) Tag der ersten Eintragung: 06.11.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2006. Satzung Blatt 9-25 der Akte. |
| 2 | b) Von Amts wegen eingetragen: Vorstand gemäß § 29 BGB: Butz, Heiner, Bellheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Aufgabe der Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes und/oder der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und der Bestellung der Liquidatoren. Er ist berechtigt zur Prüfung der finanziellen Lage des Vereins und erhält die volle Verfügungsgewalt über die Bankkonten des Vereins. | a) 07.05.2019 Seiler b) Fall 3 | ||
| 3 | b) Geändert, nun: Vertretungsbefugnisse erweitert: Vorstand gemäß § 29 BGB: Butz, Heiner, Bellheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Aufgabe der Einberufung von Mitgliederversammlungen zur Änderung/Neufassung der Satzung sowie Wahl eines neuen Vorstandes und/oder der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und der Bestellung der Liquidatoren. Er ist berechtigt zur Prüfung der finanziellen Lage des Vereins und erhält die volle Verfügungsgewalt über die Bankkonten des Vereins. | a) 14.02.2023 Seiler b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.