Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen werden von zwei der vorgenannten Vertretungsberechtigten abgegeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Felix Flatter
Kaiserslautern
Vorstand
Stephanie Zapf
Ludwigshafen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.02.1977 zuletzt geändert am 28.09.1979
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.20018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1526 LU getreten. Freigegeben am 16.02.2006.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Formwechsel
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.07.2025 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2025 mit der Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ludwigshafen-Friesenheim mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, VR 1231) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.