Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Steffen Einspänner
Offenbach an der Queich
Vorstand
Corinna Klein
Offenbach an der Queich
Vorstand
Kristin Koch
Offenbach an der Queich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 08.05.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2007 hat die Neufasung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 31.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.09.2006.
Satzung Blatt 4-18 der Akte.
Satzung Bl. 65-83, Eintr.Vfg. Bl. 89
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7 Beschluss Bl. 172 - 175 d. A. Satzung Bl. 127 - 160 d. A.
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