Handelsregister · VR 50 NI

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neukirchen e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Neukirchen e.V.

b)
Neukirchen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Hansen, Dorothee, Neukirchen

Vorstandsmitglied:

2.
Jacobsen, Heinz, Neukirchen

Vorstandsmitglied:

3.
Petersen, Ute, Neukirchen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 14.02.1972
a)
13.02.2007
Peters
b)
Bereits umgeschrieben
von VR 70 am
07.09.1972.

Tag der ersten Eintragung:
06.02.1951

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Petersen, Ute

Vorstandsmitglied:
4.
Asmussen, Anke, *XX.XX.XXXX, Neukirchen
a)
10.07.2008
Breese
3a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

5.
Petersen, Ute, *XX.XX.XXXX, Neukirchen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2011 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
05.04.2012
Breese
4b)
Vorstandsmitglied:
6.
Jensen, Britta, *XX.XX.XXXX, Neukirchen

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Jacobsen, Heinz
a)
24.06.2016
Jepsen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.