Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Ludes
Ludwigshafen
Vorstand
Jochen Dörr
Ludwigshafen
Vorstand
Anja Hambsch
Ludwigshafen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 04.05.1952 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.05.1981 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 10.04.2003 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Rechtsform, Name, Einbindung) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Gem. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10.4.2003 wurde die Satzung insgeamt neu gefaßt und durch die Mitgliederversammlung vom 5.2.2004 in § 14 (Durchführung der Mitgliederversammlung) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ende der Mitgliedschaft) und § 14 (Durchführung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 26 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.10.1953 Satzung Bl. 3, 31-39, 93-101 Beschl. Bl. 26-30, 75-91 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1226 LU getreten. Freigegeben am 31.01.2006.
Eintr. Vfg. Bl. 223
Satzung Bl. 179-198
Fall 4
Fall 5
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Landesvorstand des Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Genehmigung von Grundstücksgeschäften, Genehmigung der Aufnahme von Darlehen und Leistungen von Bürgschaften. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Beschlußfassung über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie deren Belastung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern (unbestimmte Anzahl) und dem Schatzmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.