Handelsregister · VR 10791
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Linz am Rhein e. V. · Amtsgericht Montabaur
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Linz am Rhein e. V. b) Linz am Rhein | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) 1. Vorsitzender: Korf, H. Dieter, Linz 2. Vorsitzender: Chevally, Josef, Leubsdorf Schatzmeister: Mahler, Dietmar, Linz | a) eingetragener Verein Satzung vom 11.04.1984 zuletzt geändert am 04.12.2001 | a) 10.05.2006 Blaumeiser b) Tag der ersten Eintragung: 07.06.1984 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Neuwied VR 791 getreten. Freigegeben am 10.05.2006. |
| 2 | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällenn eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienverträgen, d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der verhorigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.V. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Chevally, Josef, Leubsdorf stellvertr. Vorsitzender: Schmaus, Josef | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2017 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 02.05.2017 Westphal |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.