Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Philipp Lütke
Lemgo
Vorstand
Andreas Arnlind
Berlin
Vorstand
Markus Schulz
Lemgo
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1984
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2024 hat die Neufassung der Satzung und u. a. wesentliche inhaltliche Änderungen in § 5 (Schaffung eines zentralen Registers über ausgeschiedene Mitglieder oder ausgeschiedene Beschäftigte aufgrund schädigenden Verhaltens mit entsprechender Meldepflicht unter Beachtung der datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen), in § 14 (Betragsfreiheit für die Zugehörigkeit zu Rotkreuzgemeinschaften und zum Jugendrotkreuz), in § 19 und § 20 (Möglichkeit von geregelten Ausnahmen vom Prinzip der Präsenzveranstaltung - sowohl für Mitgliederversammlungen als auch Vorstandssitzungen - durch Einladung zu einer online-Versammlung oder Ermächtigung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation oder Durchführung eines Umlaufverfahrens unter bestimmten in der Satzung genannten Bedingungen), §§ 22, 30 und 31 (Wahl der Mitglieder der Fach- und Sonderausschüsse als Aufgabe des Vorstandes, Wegfall des Rechts des Vorstandes zur Beauftragung eines Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss - anstelle dessen Wahl von Kassenprüfern, welche Kasse und Belege sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten haben) sowie eine Vielzahl weiterer formaler Änderungen beschlossen. Die weitere Mitgliederversammlung vom 27.06.2025 hat die erneute Änderung der Satzung in § 19 (Durchführung der Mitgliederversammlung - Einberufung durch genau beschriebenen Aushang in den Räumlichkeiten des Ortsvereins und unter genannter Web-Adresse unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2004.
Satzung Bl. 75-101 d.A. und Anlagen als Bestandteil der Satzung Bl. 107-163 d.A. (Ordnungen für Rotkreuzgemeinschaften und für das Deutsche Jugendrotkreuz jeweils im DRK-Landesverband sowie Schiedsordnung des DRK)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.