Handelsregister · VR 20406 früher Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Langenberg e.V. · Amtsgericht Gütersloh
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Langenberg b) Langenberg | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Grundstücksgeschäfte, die Aufnahme von Darlehen und die Abgabe von Bürgschaftserklärungen sowie Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,- Euro unterliegen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Diese Geschäfte bedürfen weiterhin der vorherigen Einwilligung bzw. bei Grundstücksgeschäften der Genehmigung durch den Kreisvorstand. b) Vorstand: Mestekemper, Rolf, Langenberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Klaus, Karl-Heinz, Langenberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Pieper, Heribert, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gerseker, Jessica, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 18.03.1991 zuletzt geändert am 15.03.2001 | a) 24.03.2009 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 23.07.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 406 Rheda- Wiedenbrück getreten. Freigegeben am 24.03.2009. |
| 2 | a) Nach Ergänzung von Amts wegen: Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertr. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Grundstücksgeschäfte, die Aufnahme von Darlehen und die Abgabe von Bürgschaftserklärungen sowie Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,- Euro unterliegen der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung. Diese Geschäfte bedürfen weiterhin der vorherigen Einwilligung bzw. bei Grundstücksgeschäften der Genehmigung durch den Kreisvorstand. b) Nicht mehr Vorstand: Klaus, Karl-Heinz, Langenberg, *XX.XX.XXXX Nunmehr Vorsitzender: Dr. Gubba, Mathias, Langenberg, *XX.XX.XXXX Nach Änderung des Familiennamens: Schatzmeisterin: Jablonski, Jessica, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung von Amts wegen: stellvertr. Vorsitzender: Pieper, Heribert, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Nach Ergänzung von Amts wegen: Schriftführer: Mestekemper, Rolf, Langenberg, *XX.XX.XXXX | a) 06.10.2011 Hansmann | ||
| 3 | b) Nicht mehr Schriftführer: Mestekemper, Rolf, Langenberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeisterin: Jablonski, Jessica, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Nunmehr Schriftführer: Rohde, Stefan, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Nunmehr Schatzmeisterin: Maag, Eva-Maria, Langenberg, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2012 Hansmann | ||
| 4 | b) Nicht mehr stellvertr. Vorsitzender: Pieper, Heribert, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertr. Vorsitzender: Schüngel, Andreas, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2014 Hansmann | ||
| 5 | b) Nicht mehr Schriftführer: Rohde, Stefan, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeisterin: Maag, Eva-Maria, Langenberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schatzmeister: Moselage, Jörg, Geseke, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Rittinghaus, Oliver, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) 24.04.2020 Andersen | ||
| 6 | b) Nicht mehr Schriftführer: Rittinghaus, Oliver, Rheda-Wiedenbrück, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2022 Andersen | ||
| 7 | a) Von Amts wegen ergänzt (e.V.): Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Langenberg e.V. | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter/seine Stellvertreterin, dem Schatzmeister und dem Trägervertreter der DRK-KiTa. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen Betrag von 25.000,00 Euro überschreiten, bedürfen für ihre Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Kreisvorstandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2023 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 04.04.2024 Kamp |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.