Handelsregister · VR 30643
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Kyllburger Waldeifel e.V. · Amtsgericht Wittlich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Kyllburger Waldeifel e.V. b) Kyllburg | a) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem Schatzmeister den Verein. b) Vorsitzender: Kootz, Matthias, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kyllburg, Kyllburg Stellvertretender Vorsitzender: Jegen, Andreas, Steinborn Schatzmeister: Metzen, Stefan, Kyllburg | a) eingetragener Verein Satzung vom 06.03.1987 zuletzt geändert am 22.05.2001 | a) 11.10.2006 Rietz b) Tag der ersten Eintragung: 18.07.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes 643 des Amtsgerichts Bitburg getreten. Freigegeben am 11.10.2006. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Kootz, Matthias, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kyllburg, Kyllburg Bestellt als: Vorsitzender: Spindler, Bernd, Burbach, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2015 Fritzen | ||
| 3 | a) Jeweil zwei Vorstandsmitglieder vertretenden Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen; c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen; d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2019 hat die Satzung insgesamt neu gefasst und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung. | a) 27.06.2019 Eltges b) Satzung Blatt 162 ff der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.