Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und von grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Weber
Konz
Vorstand
Karl-Heinz Frieden
Nittel
Vorstand
Günter Benzkirch
Tawern
Vorstand
Günther Weber
Konz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.09.1983 zuletzt geändert am 11.03.1992
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 21.08.2006.
Satzung Blatt 9-20 der Akten
Satzung Bl. 136-154 d.A.
Satzung Blatt 212-245 der Akten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.