Handelsregister · VR 30295

Registerinformationen

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Hettenleidelheim · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Hettenleidelheim
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hettenleidelheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 30295
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
13.12.2021
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ute Puhl

Hettenleidelheim

Vorstand

Helmut Herold

Hettenleidelheim

Vorstand

Oliver Schimmel

Hettenleidelheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 28.04.1959 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.07.1993 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.8.2008 hat die Änderung der Satzung in dem § 10 (Durchführung der Mitgliederversammlung) beschlossen. Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 10.12.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 295 GR getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Lfd.Nr. 5 Sp. 3 b) Geburtsdatum v.A.w. berichtigt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesvebandes Rheinland-Pfalz e.V. Der Vorstand besteht nun aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertrretern und dem Schatzmeister.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.