Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein. Es gelten folgende Vertretungsbeschränkungen: 1. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, über 100.000 Euro, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreisvorstandes. 2. Die Gründung von oder Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften oder Einrichtungen zur Wahrnehmung von Hauptaufgabenfeldern gemäß der Bundessatzung ist nur mit Namen und Zeichen des Roten Kreuzes zulässig, wozu es der vorherigen Zustimmung der übergeordneten Gliederungen (Kreis- und Landesverband) und bezüglich der Verwendung des Namens und Zeichens des Roten Kreuzes der vorherigen Zustimmung des Bundesverbandes bedarf. Beabsichtigen derartig genehmigte Rechtsträger, andere privatrechtliche Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, sind auch hierzu die vorgenannten Zustimmungen erforderlich. Das Gleiche gilt bei der Gründung von Tochterunternehmen oder der Übernahme von Unterbeteiligungen. 3. Bei der Gründung von oder Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften oder Einrichtungen des Privatrechts zur Wahrnehmung anderer als in Satz 1 genannter Aufgaben, die Namen und Zeichen des Roten Kreuzes tragen, ist ebenfalls die vorherige Zustimmung des Bundesverbandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dirk Niesel
Kreuztal
Vorstand
Andreas Weber
Hilchenbach
Vorstand
Dietrich Arlitt
Kreuztal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist am 10.09.1951 errichtet. Es wurden durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 08.02.1992 die Satzung neugefasst und vom 25.02.1994 § 9 Abs. 1 Satz 4 (Einladung in der örtl. Tagespresse) ersatzlos gestrichen.
Die Mitgliederversammlung vom 03. März 2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins und der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstandes beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06. Mai 2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 17 (Vorstand) und § 19 (Aufgaben des Vorstands) beschlossen. Die §§ 21 (Geschäftsanteile), 22 (Geschäftsführer) und 23 (Aufgaben des Geschäftsführers) wurden neu eingefügt.
Freitext
Satzung und Beschluss Blatt 110,128 f
Tag der ersten Eintragung: 09.10.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2004.
Satzung Bl. 238 ff. d.A.
Satzung Bl. 260 ff. d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.