Handelsregister · VR 50631
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Böhl-Iggelheim e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Böhl-Iggelheim b) Böhl-lggelheim | a) Vertreten wird der Verein vom Vorsitzenden oder dem Stellvertreter zusammen mit dem Schatzmeister. b) Vorsitzender: Roos, Reinhard, Böhl-Iggelhein Schatzmeister: Kiefer, Bernd, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Groß, Ralf, Rödersheim-Gronau | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 06.04.1973 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.04.1995 geändert. b) Zur Beschlußfassung über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken sowie deren Belastung ist die Mitgliederversammlung zuständig. Der Landesverbandsvorstand Rheinland-Pfalz genehmigt Grundstücksgeschäfte sowie die Aufnahme von Darlehen und Leistungen von Bürgschaften. Die Mitgliederversammlung genehmigt durch Beschlußfassung den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie deren Belastung. | a) 01.03.2006 Wagner b) Tag der ersten Eintragung: 14.03.1978 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 631 SP getreten. Freigegeben am 01.03.2006. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Zwei Mitglieder vertreten gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2009 hat darüber hinaus die Änderung der Satzung in § 14.Abs 1 (Durchführung der Mitgliederversammlung) beschlossen. b) Zu Grundstücksgeschäften, Darlehensaufnahmen und für Bürgschaften, sowie zu Satzungsänderungen ist die Genehmigung des Landesverbandes Rheinland- Pfalz in Mainz erforderlich. | a) 22.04.2010 Mehrle b) Fall 2 | |
| 3 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Böhl-Iggelheim e.V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Zwei Mitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahmen von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz e.V.. b) Nicht mehr Vorsitzender: Roos, Reinhard, Böhl-Iggelhein, *XX.XX.XXXX Gewählt als: Vorsitzender: Gabath, Oliver, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Groß, Ralf, Rödersheim-Gronau Gewählt als: stv. Vorsitzende: Roos-Seidenspinner, Annette, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 20.04.2018 Kranz b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.