Handelsregister · VR 10352 früher Amtsgericht Brakel

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bad Driburg e.V. · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bad Driburg

b)
Bad Driburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Deppe, Burkhard, Lügde, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kammler, Siegfried, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gehle, Melanie, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.06.1994
a)
01.04.2009
Loscha

b)
Tag der ersten Eintragung:
18.08.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Brakel VR 352) getreten.
Freigegeben am 01.04.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Deppe, Burkhard, Lügde, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Pirsig, Patrik, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kanbach-Gocke, Antje, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Reckers, Simon, Paderborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Gehle, Melanie, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Kammler, Siegfried, Bad Driburg, *XX.XX.XXXX
a)
13.05.2019
Papenkordt
3a)
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Bad Driburg e.V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die
Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von
Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen
Betrag von 25.000,- Euro überschreiten, bedürfen für
ihre Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des
Kreisvorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.11.2024
Papenkordt

b)
Satzung Blatt 138 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.