Handelsregister · VR 100466

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Allerbüttel e. V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Allerbüttel e. V.

b)
Allerbüttel
a)
Der Vorstand ist beschlußfähig,wenn mindestens 4
Mitglieder anwesend sind.Jeweils 2 Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein.

b)
1. Vorsitzender:
Hellwig, Horst-Dieter, Krankenpfleger, Calberlah
2.stellvertr.Vorsitzende:
Schneider, Annegret, Krankenschwester, Calberlah
Schriftführerin:
Knigge, Beate, Verkäuferin, Wolfsburg
1.stellvertr.Vorsitzende:
Vorlob, Angela, Calberlah, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Hellwig, Sabine, Calberlah, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.02.1993
a)
20.01.2006
Richter

b)
Satzung Bl.42-49 d.A.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.01.2006.
2a)
Schreibweise des Namens geändert, nun:
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Allerbüttel e. V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter
Vorsitzende/r oder ein/e Stellvertreter/in - vertreten
gemeinsam.

b)
Nicht mehr Vorstand nach § 26 BGB
Schriftführerin:
Knigge, Beate, Verkäuferin, Wolfsburg
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2017 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung und mit ihr die Verkleinerung des Vorstands und die Änderung der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
a)
14.03.2018
Heine

b)
Beschluss Blatt 117 - 123 der
Akten
Satzung Blatt 151 - 172 der
Akten
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.