Handelsregister · VR 220354
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Achern e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Achern e.V. b) Achern | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ortsvorsitzenden. Der Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen über 3.000,00 Euro bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Kreisvorstands. b) Ortsvorsitzender: Stiefel, Dietmar, Bühl, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 01.03.2001 mit Änderung vom 19.09.2001 und 29.02.2008. | a) 16.10.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2014. Tag der ersten Eintragung: 03.12.2001 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der Ortsvorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten jeweils einzeln. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen sowie die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Verpflichtungen über 3.000.- € bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Aufsichtsrates des Kreisverbands. b) Stellvertreter: Withum, Karl-Heinz, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2016 mit Änderung vom 06.12.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 22.06.2017 Siol b) Neufassung der Satzung Sonderband Blatt 38a ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.