Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsberechtigung ist in der Weise beschränkt, dass für den Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen Betrag von 500.000 EUR überschreiten, der Zustimmung des Landespräsidiums bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Elke Bartholomes
Hecklingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.05.1990 zuletzt geändert am 04.06.2002
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2018 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 24.05.2022 und vom 10.11.2022 haben die Änderung der Vorbemerkungen und der §§ 3 (Rechtsform, Name, Mitgliedschaft), 6 (Zuständigkeit des Landesverbandes und seiner Gliederungen), 7 (Zuständigkeit des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine), 13 (Satzung der Ortsvereine), 14 (Ehrenmitglieder), 16 (Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder), 20 (Aufgaben der Kreisversammlung), 21 (Durchführung der Kreisversammlung), 22 (Präsidium), 23 (Aufgaben des Präsidiums), 27 (Aufgaben des Vorstandes), 35 (Gemeinnützigkeit) und 38 (Schiedsgericht) der Satzung nach näherer Maßgabe der eingereichten Protokolle beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2024 hat die Änderung der §§ 3 (Rechtsform, Name, Mitgliedschaft), 5 (Zuständigkeit des Bundesverbandes), 7 (Zuständigkeit des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine), 9 (Zusammenarbeit im deutschen Roten Kreuz) und 22 (Präsidium) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.05.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Aschersleben, VR 560) getreten. Satzung Bl. 48-63
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