Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, einem oder mehreren Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Justitiar und dem stellvertretenden Justitiar. Der Präsident oder einer seiner Stellvertreter vertreten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Der Kreisgeschäftsführer ist als besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB einzelvertretungsberechtigt für folgenden Aufgabenbereich: -Leitung und Bewirtschaftung der Kreisgeschäftsstelle -Vorgesetzter aller Arbeitnehmer des Kreisverbandes -Abwicklung laufender Angelegenheiten -Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Kreisversammlung, des Präsidiums und der Verbandsgeschäftsführung Land.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jörg Wendorff
Wangen
Vorstand
Hans Schmid
Baienfurt
Vorstand
Tobias Hirsch
Weingarten
Sonstige(r) gesetzliche(r) Vertreter(in) BGB
Gerhard Krayss
Tettnang
Vorstand
Simone Rürup
Ravensburg
Vorstand
Janina von Watzdorf
Baienfurt
Vorstand
Norbert Eisele
Aulendorf
Vorstand
Marc Hengge
Ravensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.08.1955 zuletzt geändert am 16.07.2013
Die Mitgliederversammlung vom 18.07.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 19 (Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung), 20 (Aufgaben der Kreisversammlung), 21 (Durchführung der Kreisversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Präsidium) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.07.2023 hat die Änderung der Satzung in der Vorbemerkung, sowie in den §§ 3 (Rechtsform, Name, Mitgliedschaft), 4 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), 11 (Mitglieder), 13 (Satzung der Ortsvereine), 16 (Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder), 17 (Ende der Mitgliedschaft), 19 (Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung), 20 (Aufgaben der Kreisversammlung), 22 (Präsidium), 23 (Vorstand im Sinne des BGB), 35 (Gemeinnützigkeit) und die Einfügung des neuen § 21 a (Virtuelle Durchführung der Kreisversammlung und von Sitzungen sowie sonstige Teilnahme und Beschlussfassungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.09.2024 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Zuständigkeit des Bundesverbandes), 9 (Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2014.
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1957
Satzung Blatt 304-341
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.