Handelsregister · VR 5205 früher Amtsgericht Olpe

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Olpe e.V.

b)
Olpe
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2
BGB), dass über Erwerb, Belastung und Veräußerung
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
sowie die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme
von Bürgschaften von jeweils über 25.000,00 EUR die
Einwilligung des Landesverbandes nötig ist.

b)
Vorstand:
Kattwinkel, Albert, Wenden, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Tillmann, Torsten, Finnentrop, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.12.1949 zuletzt geändert am 02.06.2004
a)
13.10.2009
Kecker

b)
Umgeschrieben von VR 83 am
23.11.1966.

Satzung Bl. 9 ff. d.A.
Neufassung der Satzung Bl. 220
ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung:
29.06.1950
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 205
Amtsgericht Olpe getreten.
Freigegeben am 13.10.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kattwinkel, Albert, Wenden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gerk, Daniel, Finnentrop, *XX.XX.XXXX
a)
10.05.2016
Scheerer-Frenking
3a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem oder
mehreren Mitgliedern.
Die Vorstandsmitglieder sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2
BGB), dass über Erwerb, Belastung und Veräußerung
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
sowie die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme
von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen von
jeweils über 50.000,00 EUR die Einwilligung des
Landesverbandes nötig ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2017 hat eine Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
22.01.2018
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 303 ff. d. A.
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gerk, Daniel, Finnentrop, *XX.XX.XXXX
a)
29.10.2019
Scheerer-Frenking

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.