Handelsregister · VR 5205 früher Amtsgericht Olpe
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Olpe e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Olpe e.V. b) Olpe | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB), dass über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften von jeweils über 25.000,00 EUR die Einwilligung des Landesverbandes nötig ist. b) Vorstand: Kattwinkel, Albert, Wenden, *XX.XX.XXXX Vorstand: Tillmann, Torsten, Finnentrop, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 14.12.1949 zuletzt geändert am 02.06.2004 | a) 13.10.2009 Kecker b) Umgeschrieben von VR 83 am 23.11.1966. Satzung Bl. 9 ff. d.A. Neufassung der Satzung Bl. 220 ff. d.A. Tag der ersten Eintragung: 29.06.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 205 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 13.10.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Kattwinkel, Albert, Wenden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Gerk, Daniel, Finnentrop, *XX.XX.XXXX | a) 10.05.2016 Scheerer-Frenking | ||
| 3 | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 S. 2 BGB), dass über Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen von jeweils über 50.000,00 EUR die Einwilligung des Landesverbandes nötig ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2017 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 22.01.2018 Scheerer-Frenking b) Satzung Bl. 303 ff. d. A. | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Gerk, Daniel, Finnentrop, *XX.XX.XXXX | a) 29.10.2019 Scheerer-Frenking |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.