Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis der Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldung zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Kreisversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V..
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Laura Deböser
Kottenheim
Vorstand
Eberhard Volker Dieter Steinhäuser
Waldesch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr eine Änderung des § 25 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) und somit eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Satzung wurde durch Beschluss vom 28.09.2017 in § 21 (Durchführung der Kreisversammlung) erneut geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.02.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 2384 AG Andernach getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
Fall 2
Fall 3
Beschluss Bl. 348,349, 537, 584-605, 532-535
Satzung Bl. 539ff
Fall 5
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.