Handelsregister · VR 10636
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Leipzig-Land e.V. · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Leipzig-Land e.V. b) Zwenkau | a) Ist nur ein Vorstandsvorsitzender bestellt, vertritt dieser allein. Ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Vornahme folgender Geschäfte bedarf der Vorstand der Zustimmung des Präsidiums: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Vornahme von baulichen Maßnahmen und sonstigen Anschaffungen, die im Einzelfall über einen Betrag von 12.500,00 EUR hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen; c) Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen; d) Gewährung von Darlehen an Dritte über 5.000,00 EUR; e) Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen; f) Erlass einer Geschäftsordnung für die Kreisgeschäftsstellen b) Vorstand: Bruske, Jens, Taucha, *XX.XX.XXXX Vorstand: Morbitzer, Michael, Groitzsch, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.03.1990 zuletzt geändert am 03.12.2009 | a) 16.12.2010 Goder b) Tag der ersten Eintragung: 02.04.1990. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Borna VR 636). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Morbitzer, Michael, Groitzsch, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2012 Goder b) Beschluss Bl. 440 SB | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2012 und 31.01.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.04.2013 Goder b) Beschlüsse Bl. 446-447, 448-451 SB Satzung Bl. 453-472 SB | ||
| 4 | a) Geändert: Ist nur ein Vorstandsvorsitzender bestellt, vertritt dieser allein. Ansonsten vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Vornahme folgender Geschäfte bedarf der Vorstand der Zustimmung des Präsidiums: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b) Vornahme von baulichen Maßnahmen und sonstigen Anschaffungen, die im Einzelfall über einen Betrag von 25.000,00 EUR hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen; c) Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen; d) Gewährung von Darlehen an Dritte über 5.000,00 EUR; e) Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen; f) Erlass einer Geschäftsordnung für die Kreisgeschäftsstellen | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2015 hat die Änderung der §§ 23 (Aufgaben des Präsidium), 30 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) und 31 (Aufgaben des Vorstandes) der Satzung beschlossen. | a) 26.05.2015 Goder b) Beschluss Bl. 480-484 SB Satzung Bl. 485-523 SB | |
| 5 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Bruske, Jens, Taucha, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Höhne, Katharina, Weimar, *XX.XX.XXXX | a) 25.10.2022 Grimm b) Beschluss Bl. 530, 531 SB | ||
| 6 | b) Ergänzung Vorstandsfunktion zu lfd. Nr. 5 Spalte 3b) von Amts wegen: Vorstandsvorsitzende: Höhne, Katharina, Weimar, *XX.XX.XXXX | a) 12.12.2023 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.