Handelsregister · VR 100594

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Heilbronn · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Heilbronn

b)
Heilbronn
a)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die
Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand im
Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen. Der
Vorsitzende hat Einzelvertretungsrecht; im übrigen
vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Piepenburg, Detlef, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Strunk, Axel, Heilbronn, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Steck, Bernhard, Bad Rappenau, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.03.1947 zuletzt geändert am 12.07.2013
a)
10.02.2014
Steiner

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
07.04.1948
Satzung:
Sonderband
Blatt 29, 33 Sb. II
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 22
(Präsidium) beschlossen.
a)
25.03.2019
Beck, K.

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 37
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 22
(Präsidium) beschlossen.
a)
14.01.2022
Lehr

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 40
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident,
sein Stellvertreter/seine Stellvertreter, der Schatzmeister
und der Justiziar. Rechtsverbindliche Erklärungen des
Vereins werden vom Präsidenten allein oder seinem
Stellvertreter zusammen mit dem Schatzmeister
abgegeben.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 19 (Stellung und Zusammensetzung der
Kreisversammlung), § 20 (Aufgaben der Kreisversammlung), § 21a (Virtuelle Durchführung
von Kreisversammlung und von Sitzungen sowie sonstige Teilnahme /
Beschlussfassungen), § 23 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) und § 28
(Aufgaben des Kreisgeschäftsführers) beschlossen.
a)
09.02.2024
Lehr

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 46
5a)
Eintragung lfd. Nr. 4 Spalte 4 a) von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 19 (Stellung und Zusammensetzung der
Kreisversammlung), § 20 (Aufgaben der Kreisversammlung), § 21a (Virtuelle Durchführung
von Kreisversammlung und von Sitzungen sowie sonstige Teilnahme /
Beschlussfassungen), § 23 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches), § 28
(Aufgaben des Kreisgeschäftsführers) und § 35 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
a)
14.03.2024
Lehr
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Zuständigkeit des Bundesverbandes), § 9 (Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz)
und § 19 (Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung) beschlossen.
a)
23.10.2024
Lehr

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 50

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.