Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Petra Reußner
Göttingen
Vorstand
Thomas Gerlach
Göttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.04.1950 zuletzt geändert am 03.09.1991
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 28 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ende der Mitgliedschaft), § 16 (Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung) und § 19 (Präsidium) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Präsidium) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung 22.06.2012 hat eine vollständige Satzungsneufassung beschlossen.
Die Kreisversammlung vom 13.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2017 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ortsvereine), § 4 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 3 (Rechtsform, Name, Einbindung) und § 22 (Präsidium) beschlossen.
Der Kreisversammlung vom 09.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck und Aufgaben), § 12 (Ortsvereine), § 13 (Satzung der Ortsvereine), § 15 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 23 (Aufgaben des Präsidiums) beschlossen.
Die Kreisversammlung vom 25.10.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Selbstverständnis), § 13 (Satzung der Ortsvereine) und § 19 (Stellung und Zusammensetzung der Kreisversammlung) beschlossen.
Die Kreisversammlung hat nach Auswertung vom 10.11.2020 durch Umlaufbeschluss die Änderung der Satzung in § 38 (Schiedsgericht) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.05.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.08.2006.
Verschmelzungsbeschluss Bl. 216 - 274 der Akten, Verschmelzungsvertrag Bl. 275 - 281 der Akten
neue Satzung Bl. 205 -213
satzungsändernder Beschluss Bl. 416 ff Band III
satzungsändernder Beschluss Bl. 428 ff
Satzungsändernder Beschluss Blatt 482-488 der Akten
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 111 - 118 Bd. VI d.A.
Satzungsänderungsbeschluss Blatt 157 - 160 Bd. VI d.A.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme gem. §§ 2 Nr. 1, 4 ff, 99 ff, UmwG) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes des Vereins Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen, Amtsgericht Göttingen, 8 VR 795 (übertragender Verein) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2007 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 20.04.2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 20.04.2007.
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen vom 26.06.2015 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2015 mit Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Münden e.V. mit Sitz in Münden (Amtsgericht Göttingen VR 160035) verschmolzen.
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Kreisversammlung vom 12.07.2019 und der Kreisversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2019 mit dem Verein Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Einbeck e. V. mit Sitz in Einbeck (Amtsgericht Göttingen VR 150009) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.