Handelsregister · VR 260023
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Emmendingen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Emmendingen e.V. b) Emmendingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dem Stellvertreter des Kreisvorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Justitiar. Der Verein wird durch den Kreisvorsitzenden oder den Stellvertreter des Kreisvorsitzenden jeweils in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Soweit der Kreisgeschäftsführer im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 31 der Satzung tätig wird, ist er befugt, den Kreisverband als besonderer Vertreter nach § 30 BGB einzeln zu vertreten. Die unter Nr. 1 in Spalte 3 a enthaltene Regelung bleibt hiervon unberührt. b) Kreisvorsitzender: Hurth, Hanno, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Stellvertreter des Kreisvorsitzenden: Zimmermann, Peter, Emmendingen, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Hilpert, Jochen, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Sauer, Klaus-Dieter, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Justitiar: Welteroth, Armin, Rechtsanwalt, Waldkirch | a) Verein Satzung vom 06.02.1955 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 17.07.2006. | a) 25.03.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 16.05.1955 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Justitiar. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, gemeinschaftlich vertreten. b) Vertretungsbefugnis geändert bei Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Hilpert, Jochen Stefan, Denzlingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt für die Abwicklung der laufenden Angelegenheiten, die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Kreisversammlung, des Vorstandes und der Verbandsgeschäftsführung Land, soweit es sich um Angelegenheiten des Kreisverbandes handelt sowie bei Vertretung in der Verbandsgeschäftsführung Land. Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) von Amts wegen ergänzt bei Justitiar: Welteroth, Armin, Waldkirch, *XX.XX.XXXX | a) Die Delegiertenversammlung vom 22.07.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 09.04.2014 Kaufmann b) Änderungsbeschluss: Bd. III S. 873 Satzung: Bd. III S. 901-985 | |
| 3 | b) Nicht mehr Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Hilpert, Jochen Stefan, Denzlingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Breisacher, Alexander, Gundelfingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt für die Abwicklung der laufenden Angelegenheiten, die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Kreisversammlung, des Vorstandes und der Verbandsgeschäftsführung Land, soweit es sich um Angelegenheiten des Kreisverbandes handelt sowie bei Vertretung in der Verbandsgeschäftsführung Land. | a) 06.08.2018 Volkmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.