Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den hauptamtlichen Vorstand vertreten. Der hauptamtliche Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kai Jehle-Mungenast
Asperg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.11.1954 in Neufassung vom 27.06.2013.
Die Kreisversammlung vom 22.09.2023 hat die Änderung der Satzung in § 35 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Kreisversammlung vom 11.10.2024 hat die Änderungen der Satzung in § 3 (Rechtsform, Namen, Mitgliedschaft), § 5 (Zuständigkeit des Bundesverbandes), § 7 (Zuständigkeit des Kreisverbandes und seiner Ortsvereine), § 9 (Zusammenarbeit im Deutschen Roten Kreuz), § 12 (Ortsvereine), § 13 (Satzung der Ortsvereine), § 17 (Ende der Mitgliedschaft), § 21 (Durchführung der Kreisversammlung), § 21a (Kreisausschuss), § 22 (Aufsichtsrat), § 30 (Konventionsbeauftragter), § 31a (Ehrenrat), § 31b (Fachausschuss Ehrenamtlicher Dienst), § 35 (Gemeinnützigkeit), § 38 (Schiedsgericht) sowie die Neueinfügung des § 18a (Innere Ordnung) und den Wegfall des § 31c (Innere Ordnung/Haftungsbeschränkung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.11.2014.
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1955
Satzung: Sonderband 1 Bl. 45-67
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 122 - 147
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