Handelsregister · VR 16053
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schöneberg/Wilmersdorf e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, dem Kreisschatzmeister, dem Beauftragten für den Aufgabenbereich "Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege" und dem Vertreter der Rotkreuz-Gemeinschaften. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Stellvertretender Kreisvorsitzender: 1. Dr. Jacob, Norbert, Berlin Kreisvorsitzender: 2. Sarwas, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin Kreisschatzmeister: 3. Heinemann, Rico, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 06.12.1994. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom 02.12.1998. b) Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 28.02.2000 (AZ: 102 IN 4370/99) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.07.2006 Waligorski b) Satzung Bl. 5-16, Ordnungen Bl. 74 ff. Beschluss Bl. 70/72, 154-156, 174-180 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder zwei Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied allein, wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht, sind zwei Personen bestellt vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Ausgeschieden: 1. Dr. Jacob, Norbert Ausgeschieden: 2. Sarwas, Georg Ausgeschieden: 3. Heinemann, Rico Vorstandsmitglied: 4. Schmidt, Gunter, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 25.08.2006 Meier b) Satzung Bl.253-272 Beschluss Bl.251 Ordnung der Bereitschaften Bl. 288-299; Ordnung der Wasserwacht Bl. 300-305; Ordnung für das Berliner Jugendrotkreuz Bl. 306-315; Schiedsordnung Bl. 316-320. | |
| 3 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schöneberg-Wilmersdorf e.V. | a) 31.10.2006 Meier | ||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17.10.2006 (AZ: 107 IN 4370/99) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig geworden ist. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß § 260 InsO überwacht. Die Überwachung erstreckt sich auf die Ansprüche, die den Gläubigern nach dem gestaltenden Teil gegen den Schuldner zustehen. Das Amt des Insolvenzverwalters besteht insoweit fort. Durch Beschluss der Kreisversammlung vom 28.10.2005 wird der Verein gemäß § 42 BGB fortgesetzt. | a) 16.04.2007 König b) Beschluss Bl. 334, 251 | ||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.04.2008 (AZ: 107 IN 4370/99) ist die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans aufgehoben worden. | a) 08.04.2008 Dambietz | ||
| 6 | a) Die Kreisversammlung vom 21.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Aufgaben der Kreisversammlung) beschlossen. | a) 19.06.2008 Dambietz b) Beschluss Bl. 4 Bd.II | ||
| 7 | b) Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 4b) bezüglich der Eintragung der Fortsetzung des Vereins wird von Amts wegen mit dem ordnungsgemäßen Baustein (fort) wiederholt. Durch Beschluss der Kreisversammlung vom 28.10.2005 wird der Verein gemäß § 42 BGB fortgesetzt. | a) 26.06.2008 Erdmann | ||
| 8 | b) Vorstandsmitglied: 5. Seidel, Detlev, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 18.08.2008 Dambietz | ||
| 9 | a) Die Präsidiumssitzung vom 15.07.2008 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 17.09.2008 Dambietz b) Satzung Bl. 41-60 Beschluss Bl. 40 Ordnung der Bereitschaften Bl.63-74 Ordnung für das Berliner Jugendrotkreuz Bl. 75-89 Ordnung der Wasserwacht Bl.90-95 Schiedsordnung Bl. 96-100 | ||
| 10 | a) Die Eintragung laufende Nummer 9 ist hinsichtlich der Namensänderung von Amts wegen ergänzt. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V. | a) 21.10.2008 Dambietz | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Schmidt, Gunter | a) 19.01.2009 Dambietz | ||
| 12 | a) Die Kreisversammmlung vom 30.10.2010 hat die Änderung der Satzung in Inhaltsverzeichnis I, § 3 ( Zuständigkeit des Bundesverbandes), § 5 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 11 (Durchführung der Kreisversammlung), § 12 (Aufgaben der Kreisversammlung), § 13 (Aufgaben des Präsidiums),§ 14 (Amtszeit und Sitzungen des Präsidiums), § 15 (Aufgaben des Präsidiums), § 16 (Aufgaben des Vorsitzenden des Präsidiums), § 17 (Eilmaßnahmen bei Gefahr im Verzuge), § 18 (Vorstand im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches) und § 19 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen. | a) 27.04.2011 Dambietz b) Beschluss Bl. 118-128,153-164 (129-149) Ordnung der Gemeinschaft der Wohlfahrtsund Sozialarbeit Bl.165-189 | ||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Seidel, Detlev Vorstandsmitglied: 6. Klein, Manfred, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 23.12.2013 Pietsch | ||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Klein, Manfred Vorstandsmitglied: 7. Wegner, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 15.01.2015 Dambietz | ||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Wegner, Sebastian Vorstandsmitglied: 8. Simon, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 04.08.2017 Pietsch | ||
| 16 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die den Betrag von 50.000,00 Euro überschreiten, bedürfen für ihre Wirksamkeit der vorherigen zustimmmung des Präsidiums des DRK-LV Berlin. | a) Die Kreisversammlung vom 07.10.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Die Kreisversammlung vom 30.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 20 (Aufgaben der Kreisversammlung) beschlossen. | a) 03.04.2019 Dambietz b) Satzung Bl. 13-23 Band 3 Beschluss Bl. 3-12, 132-134 (136-160) Band 3 Schiedsordnung Bl.164-168 Band 3 Finanz- und Rücklagenordnung Bl. 176-182 Band 3 | |
| 17 | b) Vorstandsmitglied: 9. Häusler, Hardy, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 30.04.2019 Pietsch | ||
| 18 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 8. Simon, Michael | a) 03.06.2019 Dambietz | ||
| 19 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die einen Betrag von 100.000,-- EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des DRK-LV Berlin. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit); § 7 (Zuständigkeit des Kreisverbandes); § 15 (Erwerb der Mitgliedschaft); § 21 (Durchführung der Kreisversammlung) und § 22 (Präsidium) beschlossen. § 23a (Aussuss Ehrenamtlicher Dienst); § 23 b (Aufgaben des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst) und § 23 c (Vorsitzender Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst) sind neu eingefügt worden. | a) 07.01.2021 Pietsch b) Beschluss Bl. 205-207/209-219 (224-248) Bd.III |
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