Handelsregister · VR 16053

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schöneberg/Wilmersdorf e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Kreisvorsitzenden, dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden, dem Kreisschatzmeister, dem Beauftragten für den
Aufgabenbereich "Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege" und dem Vertreter der Rotkreuz-Gemeinschaften.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Stellvertretender Kreisvorsitzender:

1.
Dr. Jacob, Norbert, Berlin

Kreisvorsitzender:

2.
Sarwas, Georg, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kreisschatzmeister:

3.
Heinemann, Rico, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 06.12.1994.

Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung vom 02.12.1998.

b)
Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am
28.02.2000 (AZ: 102 IN 4370/99) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.07.2006
Waligorski
b)
Satzung Bl. 5-16,
Ordnungen Bl.
74 ff.
Beschluss Bl.
70/72, 154-156,
174-180

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder
zwei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied allein, wenn der Vorstand
nur aus einer Person besteht, sind zwei Personen bestellt
vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Ausgeschieden:

1. Dr. Jacob, Norbert

Ausgeschieden:

2. Sarwas, Georg

Ausgeschieden:

3. Heinemann, Rico

Vorstandsmitglied:

4.
Schmidt, Gunter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2005 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
25.08.2006
Meier
b)
Satzung
Bl.253-272
Beschluss Bl.251
Ordnung der Bereitschaften Bl.
288-299;
Ordnung der
Wasserwacht Bl.
300-305;
Ordnung für
das Berliner Jugendrotkreuz Bl.
306-315;
Schiedsordnung
Bl. 316-320.
3a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen
berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schöneberg-Wilmersdorf e.V.
a)
31.10.2006
Meier
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg
vom 17.10.2006 (AZ: 107 IN 4370/99) ist das Insolvenzverfahren aufgehoben worden, nachdem
die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig
geworden ist.

Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß §
260 InsO überwacht.
Die Überwachung erstreckt sich auf die Ansprüche, die den Gläubigern nach dem gestaltenden
Teil gegen den Schuldner zustehen.
Das Amt des Insolvenzverwalters besteht insoweit
fort.
Durch Beschluss der Kreisversammlung vom
28.10.2005 wird der Verein gemäß § 42 BGB fortgesetzt.
a)
16.04.2007
König
b)
Beschluss Bl.
334, 251
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.04.2008 (AZ: 107 IN 4370/99) ist die
Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans
aufgehoben worden.
a)
08.04.2008
Dambietz
6a)
Die Kreisversammlung vom 21.12.2006 hat die
Änderung der Satzung in § 12 (Aufgaben der
Kreisversammlung) beschlossen.
a)
19.06.2008
Dambietz
b)
Beschluss Bl. 4
Bd.II
7b)
Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 4b) bezüglich der Eintragung der Fortsetzung des Vereins wird von Amts wegen mit dem ordnungsgemäßen Baustein (fort) wiederholt.
Durch Beschluss der Kreisversammlung vom
28.10.2005 wird der Verein gemäß § 42 BGB fortgesetzt.
a)
26.06.2008
Erdmann
8b)
Vorstandsmitglied:
5.
Seidel, Detlev, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
18.08.2008
Dambietz
9a)
Die Präsidiumssitzung vom 15.07.2008 hat die
Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
17.09.2008
Dambietz
b)
Satzung Bl.
41-60
Beschluss Bl. 40
Ordnung der
Bereitschaften
Bl.63-74
Ordnung für
das Berliner Jugendrotkreuz Bl.
75-89
Ordnung der
Wasserwacht
Bl.90-95
Schiedsordnung
Bl. 96-100
10a)
Die Eintragung laufende Nummer 9 ist hinsichtlich
der Namensänderung von Amts wegen ergänzt.

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V.
a)
21.10.2008
Dambietz
11b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Schmidt, Gunter
a)
19.01.2009
Dambietz
12a)
Die Kreisversammmlung vom 30.10.2010 hat die
Änderung der Satzung in Inhaltsverzeichnis I, § 3
( Zuständigkeit des Bundesverbandes), § 5 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 11 (Durchführung der Kreisversammlung), § 12 (Aufgaben
der Kreisversammlung), § 13 (Aufgaben des Präsidiums),§ 14 (Amtszeit und Sitzungen des Präsidiums), § 15 (Aufgaben des Präsidiums), § 16
(Aufgaben des Vorsitzenden des Präsidiums), §
17 (Eilmaßnahmen bei Gefahr im Verzuge), § 18
(Vorstand im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches) und § 19 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.
a)
27.04.2011
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
118-128,153-164
(129-149)
Ordnung der
Gemeinschaft
der Wohlfahrtsund Sozialarbeit
Bl.165-189
13b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
5. Seidel, Detlev

Vorstandsmitglied:
6.
Klein, Manfred, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
23.12.2013
Pietsch
14b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
6. Klein, Manfred

Vorstandsmitglied:
7.
Wegner, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
15.01.2015
Dambietz
15b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Wegner, Sebastian

Vorstandsmitglied:
8.
Simon, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
04.08.2017
Pietsch
16a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder
zwei Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme
von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, die den Betrag von 50.000,00 Euro überschreiten, bedürfen für ihre Wirksamkeit der vorherigen zustimmmung des Präsidiums des DRK-LV Berlin.
a)
Die Kreisversammlung vom 07.10.2016 hat die
Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Kreisversammlung vom 30.11.2018 hat die
Änderung der Satzung in § 15 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 20 (Aufgaben der Kreisversammlung) beschlossen.
a)
03.04.2019
Dambietz
b)
Satzung Bl.
13-23 Band 3
Beschluss Bl.
3-12, 132-134
(136-160) Band
3
Schiedsordnung
Bl.164-168 Band
3
Finanz- und
Rücklagenordnung Bl. 176-182
Band 3
17b)
Vorstandsmitglied:
9.
Häusler, Hardy, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
30.04.2019
Pietsch
18b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
8. Simon, Michael
a)
03.06.2019
Dambietz
19a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus ein oder
zwei Vorstandsmitgliedern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle
Beteiligungen, die einen Betrag von 100.000,-- EUR überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Präsidiums des
DRK-LV Berlin.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2020 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenamtliche
und hauptamtliche Arbeit); § 7 (Zuständigkeit
des Kreisverbandes); § 15 (Erwerb der Mitgliedschaft); § 21 (Durchführung der Kreisversammlung) und § 22 (Präsidium) beschlossen.
§ 23a (Aussuss Ehrenamtlicher Dienst); § 23
b (Aufgaben des Ausschusses Ehrenamtlicher
Dienst) und § 23 c (Vorsitzender Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst) sind neu eingefügt worden.
a)
07.01.2021
Pietsch
b)
Beschluss Bl.
205-207/209-219
(224-248) Bd.III

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.