Handelsregister · VR 20222
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V. · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V. b) Schwarzenberg/Erzgeb. | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte bedarf der Vorstand der Zustimmung des Präsidiums (§ 28 Abs. 4) der Satzung. b) Vorstand: Illert, Thomas, Aue, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.01.1991 zuletzt geändert am 28.01.2009 | a) 08.12.2010 Schulze b) Tag der ersten Eintragung: 11.03.1991. Änderung der örtlichen Zuständigkeit (bisher Amtsgericht Aue VR 222). Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV berichtigend bzgl. der Bezeichnung des Sitzes umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. |
| 2 | b) Bestellt: Vorstand: Kampf, Matthias, Annaberg-Buchholz OT Geyersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.11.2017 Möckel | ||
| 3 | a) Kreisversammlung hat am 24.11.2021 die Änderung des § 2 (Aufgaben) der Satzung beschlossen. | a) 25.11.2022 Kersching | ||
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Kampf, Matthias, Annaberg-Buchholz OT Geyersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2022 Kersching | ||
| 5 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand zur Vornahme folgender Geschäfte der Zustimmung des Präsidiums bedarf: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, welche über 25 % der Bilanzsumme des vergangenen Geschäftsjahres hinausgehen; b) Investiitonen, die nicht im genehmigten Wirtschaftsplan enthalten sind, soweit sie insgesamt über ein jährliches Budget von 50.000,00 Euro hinausgehen; c) Eingehen von Bürgschaftsverpflichtungen, Wechselverbindlichkeiten und Abschluss von Krediten, soweit die sich daraus ergebenen Gesamtverpflichtungen ein jährliches Budget von 50.000,00 Euro überschreiten; d) Gewährung von Krediten und Übernahme von Bürgschaften für Dritte, soweit sie insgesamt ein jährliches Budget von 50.000,00 Euro überschreiten; e) Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen; | a) Kreisversammlung hat am 19.01.2024 die Änderung der §§ 2 ( Aufgaben ), 28 ( Aufgaben des Vorstandes ), 31 ( Gemeinnützigkeit ) und 35 ( Inkrafttreten ) der Satzung beschlossen. | a) 09.04.2024 Mehlhorn |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.