Handelsregister · VR 20222

Chronologischer Auszug

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V. · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Aue-Schwarzenberg e.V.

b)
Schwarzenberg/Erzgeb.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte bedarf der
Vorstand der Zustimmung des Präsidiums (§ 28 Abs. 4)
der Satzung.

b)
Vorstand:
Illert, Thomas, Aue, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.01.1991 zuletzt geändert am 28.01.2009
a)
08.12.2010
Schulze

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.03.1991.
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit (bisher
Amtsgericht Aue VR 222). Dieses
Blatt ist zur Fortführung auf EDV
berichtigend bzgl. der
Bezeichnung des Sitzes
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblatts
getreten.
2b)
Bestellt:
Vorstand:
Kampf, Matthias, Annaberg-Buchholz OT Geyersdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
16.11.2017
Möckel
3a)
Kreisversammlung hat am 24.11.2021 die Änderung des § 2 (Aufgaben) der Satzung
beschlossen.
a)
25.11.2022
Kersching
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Kampf, Matthias, Annaberg-Buchholz OT Geyersdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
25.11.2022
Kersching
5a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass der Vorstand zur Vornahme folgender
Geschäfte
der Zustimmung des Präsidiums bedarf:
a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten, welche über 25 % der
Bilanzsumme des vergangenen Geschäftsjahres
hinausgehen;
b) Investiitonen, die nicht im genehmigten
Wirtschaftsplan enthalten sind, soweit sie insgesamt
über ein jährliches Budget von 50.000,00 Euro
hinausgehen;
c) Eingehen von Bürgschaftsverpflichtungen,
Wechselverbindlichkeiten und Abschluss von Krediten,
soweit die sich daraus ergebenen
Gesamtverpflichtungen ein jährliches Budget von
50.000,00 Euro überschreiten;
d) Gewährung von Krediten und Übernahme von
Bürgschaften für Dritte, soweit sie insgesamt ein
jährliches Budget von 50.000,00 Euro überschreiten;
e) Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder
Einrichtungen;
a)
Kreisversammlung hat am 19.01.2024 die Änderung der §§ 2 ( Aufgaben ), 28 ( Aufgaben
des Vorstandes ), 31 ( Gemeinnützigkeit ) und 35 ( Inkrafttreten ) der Satzung beschlossen.
a)
09.04.2024
Mehlhorn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.