Handelsregister · VR 41026
Chronologischer Auszug
Deutsches Rotes Kreuz, Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Deutsches Rotes Kreuz, Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz b) Neustadt a.d. Weinstr. | a) Vertreten wird der Verein durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stv. Vorsitzender. b) Stv. Vorsitzender: Schrader, Hansjochen, Landrat, Alzey Schatzmeister: Günther, Norbert, Bankbeamter, Alzey Vorsitzender: Sold, Josef, Bürgermeister a.D., Schifferstadt Stv. Vorsitzender: Hans, Anton, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 31.05.1980 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.09.1996 geändert. b) Zu Rechtsgeschäften über Erwerb und Veräußerung von Grundstücken oder deren Belastung ist die Genehmigung des Bezirksverbandsausschusses erforderlich. Zu Grundstücksgeschäften sowie zur Aufnahme von Darlehen und der Leistung von Bürgschaften bedarf der Vorstand der Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland- Pfalz. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Vorsitzenden, zwei stv. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. | a) 08.03.2006 Foust b) Tag der ersten Eintragung: 04.09.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1026 NE getreten. Freigegeben am 08.03.2006. |
| 2 | a) Der Vorstand besteht nunaus dem Vorsitzenden, den beiden Stellvertretern und dem Schatzmeister. Sie sind jeweils zusammen in der Weise vertretungsberechtigt, daß rechtsverbindliche Erklärungen vom Vorsitzenden und/ oder einem Stellvertreter und/ oder dem Schatzmeister abgegeben werden. b) Nicht mehr Vorsitzender: Sold, Josef, Bürgermeister a.D., Schifferstadt Vorsitzender: Dr. Weichel, Klaus, Neustadt/ Weinstraße, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2001 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. Weiterhin wurde in der Mitgliederversammlung vom 18.06.2005 die Änderung der Satzung in § 19 (Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (Vertretungsregelung)) beschlossen. b) Der Landesverbandsvorstand ist zuständig für die Genehmigung der Gesellschaftsverträge, Genehmigung von Grundstücksgeschäften, Genehmigung der Aufnahme von Darlehen und Leistungen von Bürgschaften. | a) 10.10.2006 Fuchs b) Bl. 193 ff mit Satzung | |
| 3 | b) Von Amts wegen ergänzt lfde Nr. 2 Sp. 4 b) : Gemeint ist der Landesverbandsvorstand vom DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz. | a) 10.10.2006 Fuchs | ||
| 4 | b) Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Hans, Anton, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX nunmehr gewählt als Stellvertreterin: Dr. Göbelsmann, Bettina, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX Bezirksgeschäftsführer (Besonderer Vertreter gem. § 30 BGB): Eller, Udo, Nierstein, *XX.XX.XXXX | a) 28.09.2015 Fuchs b) Fall 4 | ||
| 5 | a) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Bezirksgeschäftsführer. Der Verein wird vom Präsidenten oder einem seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. b) Präsidentin: Dr. Göbelsmann, Bettina, Kaiserslautern, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Haller, Martin, Mainz, *XX.XX.XXXX Stellvertreter: Claus, Ralf, Ingelheim, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Noll, Daniel, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Stv. Vorsitzender: Schrader, Hansjochen, Landrat, Alzey Nicht mehr Schatzmeister: Günther, Norbert, Bankbeamter, Alzey Nicht mehr Vorsitzender: Dr. Weichel, Klaus, Neustadt/ Weinstraße, *XX.XX.XXXX Bezirksgeschäftsführer: Eller, Udo, Nierstein, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Die Vertretungsmacht ist in folgenden Fällen eingeschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen, d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Bezirksversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand im Sinne des § 26 BGB der vorherigen Genehmigung des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.. | a) 29.03.2018 Fuchs b) Fall 5 | |
| 6 | b) Nicht mehr Stellvertreter: Claus, Ralf, Ingelheim, *XX.XX.XXXX gewählt als Stellvertreter: Schreiner, Gerd, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 15.10.2019 Fuchs b) Fall 6 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.