Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.04.1948
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundsätze der Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedschaft zur Ausbildung, Probezeit), 6 (Mitgliedschaft zur Berufsausübung, Einführungszeit), 7 (Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Beendigung, Austritt), 18 (Wahl und Amtszeit der Vorsitzenden), 29 (Schiedsordnung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.10.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2005.
Die Schwesternschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten (Vorstand i.S.des § 26 BGB), von denen eine die Vorsitzende (Oberin) oder ihr/e Stellvertreter/in sein muss.
Die laufenden Geschäfte führt der geschäftsführende Vorstand. Ihm gehören folgende Vorstandsmitglieder an: die Vorsitzende (Oberin), die/der stellvertretende Vorsitzende, die/der zweite stellvertretende Vorsitzende, die Schriftführerin, die Schatzmeisterin/der Schatzmeister, die Juristin/der Jurist.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.