Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zur Vornahme folgender Geschäfte bedarf das Vorstandsmitglied der Zustimmung des Präsidiums: - Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - Vornahme von baulichen Maßnahmen und sonstigen Anschaffungen, die im Einzelfall über einen Betrag von 12.500,00 Euro hinausgehen, es sei denn, sie sind im Wirtschaftsplan beschlossen - Aufnahme von Darlehen und Abschluss von Kontokorrent-Verträgen - Gewährung von Darlehen an Dritte und Übernahme von Bürgschaften für Dritte von jeweils über 5.000,00 Euro - Gründung von und Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen - Erlass einer Geschäftsordnung für die Kreisgeschäftstelle
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mathias Wagner
Leipzig
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 19.07.1990 zuletzt geändert am 26.04.1996
Die Mitgliederversammlung vom 10.11.2009 hat die Änderung des § 25 Absatz 2 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.09.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 54-67
Beschluss Bl. 96-97
Beschluss Bl. 110 - 113
Beschluss Bl. 119-125 SB
Beschluss Bl. 140-144 SB
Beschluss Bl. 164-170 SB
Neue Satzung Bl. 171-185 SB
Bl. 187 SB
Beschluss Bl. 191-193 SB
Beschluss Bl. 196-197 SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Name des Vereins ist in seiner Schreibweise geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.